Am 1. Januar 2025 gab es in Sachsen-Anhalt 13 790 Empfängerinnen und Empfänger von Ruhegehalt.
Das waren 545 (+4,1 %) mehr als ein Jahr zuvor. 2/3 der Pensionierten waren männlich, 1/3 weiblich. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, hat sich die Zahl der Ruhegehaltsempfangenden in Sachsen-Anhalt in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt (2015: 7 415 Personen).
Zum Jahresanfang 2025 waren 11 505 (+4,0 % gegenüber 1. Januar 2024) der Ruhegehaltsempfangenden zuvor im Landesdienst, 2 250 (+4,7 %) im kommunalen Bereich und 30 (-3,3 %) bei Krankenversicherungen unter Landesaufsicht beschäftigt.
40,1 % aller Pensionierten hatten zuvor im Vollzugsdienst (Polizei und Justiz) oder Feuerwehrdienst (5 535 Personen) gearbeitet, 9,7 % im Schuldienst (1 335 Personen), 1,4 % waren Richterinnen und Richter (200 Personen).
Am 1. Januar 2025 bezogen in Sachsen-Anhalt weitere 2 410 Personen beamtenrechtliche Versorgungsleistungen. Es handelte sich dabei um 75 Unfallruhegehaltsempfangende (+2,8 %; 30 Frauen, 45 Männer), 2 165 Witwen- und Witwergeldempfangende (+8,7 %; 1 900 Frauen, 265 Männer) und 170 Waisengeldempfangende (-1,2 %; 75 weibliche Minderjährige, 90 männliche Minderjährige).
Zum Landesbereich gehören der Kernhaushalt, die Sonderrechnungen des Landes sowie die Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Aufsicht des Landes stehen und staatliche Aufgaben erfüllen, ohne Sozialversicherungsträger. Der kommunale Bereich umfasst die Kernhaushalte und Sonderrechnungen der Gemeinden/Gemeindeverbände, sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit kommunalen Aufgaben einschließlich der Zweckverbände. Zu Ruhegehaltsempfangenden zählen Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie ehemalige Angestellte mit beamtenrechtlicher Hauptversorgung.
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Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt am 14. Oktober 2025
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