Der Internationale Rat fĂŒr Denkmalpflege ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) bestĂ€tigt den Franckeschen Stiftungen zum Abschluss des mehrjĂ€hrigen sogenannten âPreliminary Assessmentâ entscheidende Erfolge bei der Herausausarbeitung des sogenannten âOutstanding Universal Valueâ (OUV). Er ist die Voraussetzung fĂŒr die Aufnahme in das UNESCO-Welterbe. Auf dem Weg dahin haben die Franckeschen Stiftungen damit eine wichtige HĂŒrde genommen.
Staatsminister und Minister fĂŒr Kultur Rainer Robra (Foto) begrĂŒĂt die nun vorgelegten Ergebnisse des ICOMOS-Zwischenberichts zum âPreliminary Assessmentâ: âDie UNESCO-StĂ€tten Sachsen-Anhalts sind herausragende kulturelle Zeugnisse â und sie stehen fĂŒr Ideen, die die Welt verĂ€ndert haben. Auch die Franckeschen Stiftungen sind ein solcher Ort epochemachender Ideen. Ich freue mich sehr, dass diese traditionsreiche Einrichtung in den vergangenen Jahren wichtige Schritte auf dem Weg zur Anerkennung als UNESCO-Welterbe machen konnte. Bei diesen BemĂŒhungen unterstĂŒtzt das Land die Franckeschen Stiftungen nach KrĂ€ften.â
Stiftungsdirektorin Dr. Marianne Schröter unterstreicht: âDer Zwischenbescheid von ICOMOS ist fĂŒr die Franckeschen Stiftungen ein groĂer Erfolg. Er bestĂ€tigt die internationale Anerkennung der herausragenden Bedeutung der Franckeschen Stiftungen in der Geschichte der Sozial- und Bildungsarchitektur. Franckes Ansatz der bestmöglichen Bildung fĂŒr alle trĂ€gt bis heute. Nun haben wir die Möglichkeit, die nĂ€chsten Schritte im Antragsprozess zu planen.â
Die Franckeschen Stiftungen waren die erste StĂ€tte in Deutschland, die das weltweit neue Verfahren des âPreliminary Assessmentâ, unterstĂŒtzt vom AuswĂ€rtigen Amt und dem Land Sachsen-Anhalt, erfolgreich durchlaufen konnte. Der Einsatz der Landesmittel hat sich gelohnt: Der Internationale Rat fĂŒr Denkmalpflege ICOMOS bestĂ€tigt in seinem Zwischenbericht, dass die Franckeschen Stiftungen in einem Antrag auf Aufnahme in das UNESCO Welterbe einen âOutstanding Universal Valueâ (OUV) nachweisen könnten. Er ist die Grundlage fĂŒr die Anerkennung. Nun gilt es, im Rahmen eines zu erarbeitenden Vollantrags die Belege fĂŒr den auĂergewöhnlichen universellen Wert des Denkmal- und Bildungsensembles der Franckeschen Stiftungen aufzubereiten und eine Entscheidung vor dem Welterbekomitee der UNESCO anzustreben.
Hintergrund
Die Franckeschen Stiftungen sind ein einzigartiges Zeugnis sozialer und pĂ€dagogischer Architektur bĂŒrgerlichen Ursprungs aus dem Zeitalter des Barock. Sie wurden 1698 von dem Theologen und PĂ€dagogen August Hermann Francke (1663â1727) gegrĂŒndet. Im Zentrum des GebĂ€udeensembles stand die Idee von einer bestmöglichen Bildung fĂŒr alle. Das Hauptaugenmerk lag darauf, jungen Menschen gemÀà ihren individuellen Begabungen maĂgeschneiderte schulische AusbildungsgĂ€nge zu ermöglichen. Dabei sollte die Herkunft keine Rolle spielen. Dieser Ansatz war zukunftsweisend und ist bis heute beispielgebend. Auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts herrscht ĂŒber politische und kulturelle Grenzen hinweg Einigkeit darĂŒber, dass die BewĂ€ltigung der anstehenden Aufgaben der Menschheit im Allgemeinen und die Behebung von sozialen, ökonomischen, gesundheitlichen und ökologischen Herausforderungen im Besonderen nur durch den Zugang zu Bildung fĂŒr alle Menschen gelingen kann und zwar unabhĂ€ngig von Geschlecht, Herkunft und Zugehörigkeit.
Eben diese Idee hat Francke vor dreihundert Jahren auf eindrucksvolle Weise umgesetzt. Zwischen 1698 und 1748 entstand ein baulich eindrucksvolles Ensemble dem ein Waisenhaus, zahlreiche Schulen (fĂŒr Jungen und MĂ€dchen) und Internate, eine Bibliothek, eine berĂŒhmte Kunst- und Naturalienkammer sowie Wirtschafts- und FĂŒrsorgebetriebe (Apotheke, Labore, Buchdruckerei, Verlag, Buchhandlung, Krankenhaus, landwirtschaftliche Betriebe) gehörten.
Seit 1999 stehen die Franckeschen Stiftungen auf der deutschen Tentativliste fĂŒr die UNESCO-Welterbeliste. Ein erster Antrag wurde 2016 aus dem Wettbewerbsverfahren zunĂ€chst zurĂŒckgezogen.
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Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur des Landes Sachsen-Anhalt am 13. Oktober 2025