Magdeburg. Nach der Entscheidung des Generalbundesanwaltes das Verfahren nicht zu übernehmen steht fest, dass die 1. große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Magdeburg zuständig bleibt.
Nach derzeitigem Sachstand wird das Gericht frühestens am 13. Oktober 2025 eine Eröffnungsentscheidung treffen und hierbei auch zwischenzeitlich eingegangene Stellungnahmen von Verfahrensbeteiligten berücksichtigen. Bei einer positiven Eröffnungsentscheidung wird der Vorsitzende auch die Termine für die Hauptverhandlung verbindlich festsetzen. Termine für eine mögliche Hauptverhandlung vor der Kammer sind mit den Verteidigern ab dem 22. Oktober 2025 abgestimmt. Dies bedeutet aber nicht, dass der Prozess am 22. Oktober 2025 tatsächlich beginnen muss.
Sobald der Prozessbeginn und die Verhandlungstage feststehen, wird die Öffentlichkeit über die Möglichkeit der Teilnahme als Zuschauer und die Presse über die Akkreditierungsbedingungen informiert.
Mit Beschluss vom 16.09.2025 hat die 1. Strafkammer das Verfahren dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Prüfung der Übernahme vorgelegt. Mit begründeten Vermerk von Anfang Oktober 2025 hat der Generalbundesanwalt entschieden, dass das Verfahren nicht in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwaltes übernommen wird.
Am 19.08.2025 hatte die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt in Naumburg gegen einen 50-jährigen saudi-arabischen Arzt Anklage vor dem Landgericht Magdeburg wegen des Anschlages auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt vom 20.12.2024 erhoben.
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Quelle: Landgericht Magdeburg am 06. Oktober 2025
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