Magdeburg. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat die monatlichen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Einheiten des Katastrophenschutzes angepasst. Rückwirkend zum 1. August 2025 wurden die monatlichen Entschädigungspauschalen um bis zu 25 Prozent angehoben. Außerdem können erstmals auch Gruppenführer von Katastrophenschutzeinheiten Entschädigungszahlungen erhalten.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Ob bei Extremwetterereignissen oder bei gravierenden Schadenslagen, auf die Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes ist stets Verlass. Mit großem Einsatz und hohem Verantwortungsbewusstsein leisten sie neben den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist ein wichtiges Signal der Anerkennung dieses Engagements und trägt zugleich dazu bei, die Attraktivität des Ehrenamtes im Katastrophenschutz weiter zu stärken.“
Ehrenamtliche Mitglieder des Katastrophenschutzes, die als Verbandsführer tätig sind, können zukünftig monatlich bis zu 85 Euro erhalten. Die Pauschale für Zugführer wurde auf monatlich bis zu 75 Euro erhöht. Bei beiden Funktionen ist dies ein Plus von 15 Euro. Neu aufgenommen wurde zudem die Funktion eines Gruppenführers einer Katastrophenschutzeinheit. Diese können zukünftig monatlich bis zu 60 Euro erhalten.
Insgesamt können nach den derzeitigen Strukturen und dem Aufbaustand der Fachdienste im Katastrophenschutz mehr als 1.330 Führungskräfte eine Aufwandsentschädigung erhalten. Mitwirkende Organisationen sind unter anderem der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rotes Kreuz, die Johanniter Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst.
Die Aufwandsentschädigung dient dem Ersatz des besonderen Sachaufwandes, der den ehrenamtlich Tätigen entstehen kann. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen für Verpflegung oder Reisekosten handeln. Mit der Anhebung der Pauschale wird die Entwicklung der Verbraucherpreise der letzten fünf Jahre berücksichtigt.
Die konkrete Umsetzung dieser neuen Landesregelungen muss durch die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils durch Anpassung ihrer Satzungen nachvollzogen werden.
Hintergrund
Die Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen vom 29. Mai 2019, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Juni 2024, sieht in § 9 die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr auf Gemeindeebene vor. Für den Katastrophenschutz musste eine eigene Regelung erlassen werden, da es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handelt, die durch die Landkreise und kreisfreien Städte wahrzunehmen ist. Mit der Anhebung der monatlichen Sätze erfolgt eine Angleichung zwischen den Führungskräften der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes aufgrund des Runderlasses „Entschädigung von ehrenamtlichen Helfern in Einheiten des Katastrophenschutzes“ des Ministeriums für Inneres und Sport vom 1. August 2025.
Die Kräfte des Katastrophenschutzes können auch bereits vor der Feststellung eines Katastrophenfalls zum Einsatz kommen. Dieses geschieht zum Beispiel regelmäßig bei Vegetationsbränden. Zuletzt kamen Mitglieder des Katastrophenschutzes unter anderem bei der Amokfahrt auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt 2024, beim Hochwasser 2023/2024 im Landkreis Mansfeld-Südharz und bei den Waldbränden im Harz 2022 zum Einsatz.
Text/Foto: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 08. September 2025