Magdeburg / ST: Sozialministerium passt Quarantäneregelungen im Kita-Bereich an

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Magdeburg. Das Sozialministerium hat mit Erlass an die Gesundheitsämter die Quarantäneregelungen fĂĽr den Bereich der Kindertageseinrichtungen angepasst. Durch gezieltere Quarantäneanordnungen und tägliche Testungen nach Auftreten eines Infektionsfalls nach dem Vorbild im Schulbereich bereits praktizierten „Test-to-stay-Ansatzes“ sollen kĂĽnftig „Quarantäne-Dauerschleifen“ vermieden werden. Die Entscheidung liegt weiterhin in der Verantwortung des Gesundheitsamtes und kann insbesondere bei größeren Ausbruchsgeschehen von diesen Vorgaben abweichen.

Zu den grundsätzlichen Regelungen im Einzelnen:

  • Positiv getestete Personen dĂĽrfen die Kitas und Tagespflegestellen nicht betreten.
  • Folgende Kontaktpersonen eines Corona-Infizierten mĂĽssen nicht in Quarantäne:
    • Personen mit einer Auffrischimpfung (Boosterimpfung),
    • Frisch Geimpfte: Personen mit einer zweimaligen Impfung, ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung,
    • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests,
    • Geimpfte Genesene.
  • Kontaktpersonen, fĂĽr die keine Ausnahme von der Quarantänepflicht besteht, und die mit aktuell Infizierten im selben Haushalt leben, werden nach Hause geschickt. Das können z.B. Geschwisterkinder sein, die in derselben Einrichtung betreut werden.
  • Es mĂĽssen nicht mehr automatisch alle anderen Kinder und Erzieher/innen in den Kohorten der Kita in Quarantäne. Jedoch mĂĽssen alle Personen, die die Kita weiter besuchen dĂĽrfen oder als Erzieher/innen betreten, an 5 aufeinanderfolgenden Tagen Coronatests durchfĂĽhren. Die Tests werden den Eltern und den Beschäftigten von den Kitas / Kindertagespflegestellen zur VerfĂĽgung gestellt. Eltern mĂĽssen schriftlich und an jedem Tag die negativen Testergebnisse bestätigen.
  • Eltern, die bei Auftreten eines Infektionsfalles ihre Kinder nicht testen möchten, können dies der Kita / Kindertagespflegeperson mitteilen. In diesem Fall wird das Gesundheitsamt informiert. Bei engem Kontakt mit der infizierten Person spricht das Gesundheitsamt eine fĂĽnftägige Quarantäne aus. Vor RĂĽckkehr in die Kita / Tagespflegestelle ist ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis erforderlich, welcher durch die Eltern bestätigt werden muss.
  • Kinder bzw. Beschäftigte, die innerhalb von 7 Tagen nach dem Auftreten eines Infektionsfalles in einer Kita / Tagespflegestelle Erkältungssymptome entwickeln, mĂĽssen umgehend einmalig einen zertifizierten negativen Antigentest oder negativen PCR-Test vorweisen, um die Kita weiter besuchen zu dĂĽrfen.
  • Den Beschäftigten wird empfohlen, nach Auftreten eines Infektionsfalles 5 Tage eine FFP2-Maske zu tragen.

Ministerium fĂĽr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt v. 18. Februar 2022

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