Kommunalverfassung: Landtag macht Weg fĂĽr modernisiertes Kommunalrecht frei

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Magdeburg. Heute hat der Landtag das Gesetz zur Modernisierung des sachsen‑anhaltischen Kommunalrechts verabschiedet. Das letztmalig im Jahr 2014 umfangreich aktualisierte Kommunalrecht hat sich grundsätzlich bewährt. Jedoch haben die Erfahrungen gezeigt, dass verschiedene Regelungen mittlerweile nicht mehr zeitgemäß und praxisnah waren.

Kommunalministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Gemeinsam mit Kommunen, Kommunalaufsichtsbehörden und kommunalen Spitzenverbänden haben wir Erkenntnisse und Praxiserfahrungen gesammelt und diese bei der Fortentwicklung des Kommunalrechts berĂĽcksichtigt. Unsere Kommunen erhalten ein modernisiertes und in die Zukunft gerichtetes Kommunalrecht, das ihnen die notwendige Bewegungsfreiheit gibt, Entscheidungen nach den BedĂĽrfnissen vor Ort zu treffen.“

Mit der Modernisierung des Kommunalrechts wird praktischen Bedürfnissen und digitalen Möglichkeiten Rechnung getragen. Für die interkommunale Zusammenarbeit und die wirtschaftliche Betätigung werden die Handlungsspielräume für die Kommunen erweitert. Die Arbeit im ehrenamtlichen Mandat und in der Verwaltung der Kommunen wird mit den Neuregelungen erleichtert. Die Modernisierung des Kommunalrechts hat u. a. folgende Schwerpunkte:

1. Verbesserung der Rahmenbedingungen fĂĽr das ehrenamtliche kommunale Mandat

Mit der dauerhaften Verankerung der Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Gremien im hybriden Format durchzuführen, d. h. mit Teilnehmenden vor Ort und digital zugeschaltet, wird die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalem Mandat erleichtert und so die Attraktivität des kommunalen Ehrenamtes gesteigert.

2. Stärkung der kommunalen Eigenverantwortung, Erweiterung von Handlungsspielräumen

ZukĂĽnftig haben die Kommunen in Sachsen-Anhalt mehr Bewegungsfreiheit. Einengende Regelungen, wie Genehmigungsvorbehalte und Anzeigepflichten werden abgebaut und damit die kommunale Eigenverantwortung gestärkt. Durch die novellierten Vorschriften im kommunalen Wirtschaftsrecht stehen den Kommunen kĂĽnftig erweiterte Möglichkeiten fĂĽr ihre Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien zur VerfĂĽgung, um auf die Herausforderungen der Energiewende reagieren zu können. Insgesamt wird die Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigungen der Kommunen ĂĽber den Bereich der erneuerbaren Energie hinaus auch im Bereich der Hafenwirtschaft, der ambulanten Pflege und der ambulanten ärztlichen Versorgung erleichtert. Die Neuerungen im kommunalen Wirtschaftsrecht sind gerade im ländlichen Raum ein wichtiger Beitrag fĂĽr gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.

3. Anpassungen im kommunalen Haushaltsrecht

Im Interesse der Sicherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft räumt das Gesetz den Kommunen eine Fristverlängerung fĂĽr die Berichtigungspflicht der Eröffnungsbilanz bis zum Jahr 2025 ein. Die Genehmigung kommunaler Haushalte wird ab 2025 von der Ăśbergabe des Jahresabschlusses des Vorvorjahres an das RechnungsprĂĽfungsamt abhängig gemacht. Um die Kommunen zu unterstĂĽtzen, wird das Kommunalministerium Erleichterungsregelungen fĂĽr die Aufstellung von JahresabschlĂĽssen verlängern.

4. Verbesserung der Rahmenbedingungen fĂĽr die kommunale Zusammenarbeit

Der kommunalen Zusammenarbeit kommt – allein mit Blick auf die Herausforderung, Fachkräfte für die Verwaltung zu gewinnen – immer größere Bedeutung zu. Deshalb werden die Formen der kommunalen Zusammenarbeit an die Erfahrungen der kommunalen Praxis angepasst und den Kommunen weitere Gestaltungsmöglichkeiten für eine engere und effektivere Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt.

Text/Foto: Ministerium fĂĽr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 24. April 2024