Polizeirevier Jerichower Land: Aktuelle Polizeimeldungen

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Geschwindigkeitskontrollen

Genthin, B1/B107, 16.08.2023, 06:45 – 10:15 Uhr

Bei Geschwindigkeitsmessungen auf der B1/B107 im innerstädtischen Bereich von Genthin registrierte die Polizei am 16.08.2023 in der Zeit zwischen 06:45 Uhr und 10:15 Uhr bei 422 gemessenen Fahrzeugen neun Geschwindigkeitsüberschreitungen. Der höchste ermittelt Wert betrug 94 km/h bei zulässigen 70 km/h.

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Trunkenheit im Verkehr

Burg, Friedenstraße, 16.08.2023, 17:28 Uhr

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüften Beamte des Polizeireviers Jerichower Land die Fahrtüchtigkeit eines 43-Jährigen Radfahrers, der ihnen zuvor aufgefallen war. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab vor Ort einen Wert von 2,63 Promille. Folglich wurde bei dem Fahrzeugführer eine Blutprobenentnahme durchgeführt, eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt und ihm die Weiterfahrt untersagt.

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Sachbeschädigung durch Graffiti

Möser OT Lostau, Lindenstraße, 17.08.2023, 02:00 – 04:30 Uhr

Durch Zeugenhinweise erhielt die Polizei die Information, dass sich eine Person im Bereich der Lindenstraße und des Krankenhauses aufhält und verdächtig verhält. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen konnte daraufhin ein 19-Jähriger festgestellt werden, der vor der Polizei zunächst geflüchtet war. Bei der Durchsuchung der Person wurden neben Spraydosen auch Kleinstmengen an Betäubungsmitteln aufgefunden. An der Oberbekleidung befanden sich zudem frische Farbanhaftungen. Ferner stellte die Polizei in unmittelbarer Nähe ein großflächiges Graffiti mit Fußballbezug fest. Dieses wurde im Bereich des Krankenhauses in der Größe 21 m * 1,80 m in den Farben Blau, Weiß, Schwarz aufgesprüht und trug den Inhalt „Gäste jagen“. Der Schriftzug wurde offensichtlich durch den oder die Täter nicht vollendet und die Farbe war zum Zeitpunkt der Feststellung noch frisch. Gegen den jungen Mann wurden Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Da nicht auszuschließen ist, dass mehrere Personen an der illegalen Sprayaktion beteiligt waren, bittet die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung. Zeugen die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich persönlich, telefonisch unter 03921/920-0 oder via E-Mail an levd.prev-jl(at)polizei.sachsen-anhalt.de an das Polizeirevier Jerichower Land zu wenden.

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Falsche Gewinnversprechen

Jerichower Land, Möckern, 15.08.2023

Im Rahmen polizeilicher Ermittlungen wurde bekannt, dass ein 58-Jähriger aus dem Bereich Möckern offensichtlich Opfer eines Betruges durch falsche Gewinnversprechen geworden ist. Daraufhin wurde die Person aufgesucht. Im Rahmen der Befragung gab der Geschädigte an, dass er in den letzten Tagen mehrere Anrufe erhalten hatte, in denen ihm mitgeteilt wurde, dass er an einem Gewinnspiel teilgenommen und gewonnen habe. Die Gewinnsumme würde sich auf mehrere hunderttausend Euro belaufen. Um den Gewinn auszahlen zu können, seinen Zahlungen seitens des Gewinners unter anderem für Transportkosten und Steuern zu leisten. Die Geldbeträge sollten in Form von Geschenkkarten und Wunschgutscheinen übermittelt werden.

Bis zum Einschreiten der Polizei hatte der Mann bereits entsprechende Karten käuflich erworben und die Codes der Karten im Wert von mehreren 10.000,- € an die Betrüger übermittelt. Weitere Karten im Wert von weiteren mehreren tausend Euro befanden sich noch in seinem Besitz und sollten an diesem Tag übermittelt werden. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Tipps der Polizei

  • Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
  • Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900…, 0180…, 0137…).
  • Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
  • Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
  • Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
  • Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
  • Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
  • Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge und Ihre Telefonrechnung.
  • Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
  • Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.
  • Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im Zweifel Anzeige bei der Polizei.

(Quelle: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen)

Text/Foto: Polizei