8,4 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Mai 2022 als im Vormonat

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* Unternehmensinsolvenzen 1. Quartal 2022: -7,4 % zum Vorjahresquartal

* Verbraucherinsolvenzen 1. Quartal 2022: -24,9 % zum Vorjahresquartal

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2022 um 8,4 % gegenĂŒber April 2022 gestiegen. Der im April beobachtete RĂŒckgang (-20,8 % gegenĂŒber MĂ€rz 2022) hat sich somit nicht fortgesetzt. Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurĂŒckgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft.

7,4 % weniger Unternehmensinsolvenzen im 1. Quartal 2022 im Vergleich zum 1. Quartal 2021

Im 1. Quartal 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgĂŒltigen Ergebnissen 3 483 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 7,4 % weniger als im 1. Quartal 2021.

Die voraussichtlichen Forderungen der GlÀubiger aus den im 1. Quartal 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 3,9 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2021 hatten sie bei rund 17,1 Milliarden Euro gelegen.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im 1. Quartal 2022 im Baugewerbe mit 650 FĂ€llen (1. Quartal 2021: 608; +6,9 %). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 522 Verfahren (1. Quartal 2021: 556; -6,1 %).

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen fĂŒr Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprĂ€gt war. Von Anfang MĂ€rz 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht fĂŒr ĂŒberschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin fĂŒr Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. FĂŒr diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfĂ€nglich eingesetzt.

Beruhte der Eintritt einer ZahlungsunfĂ€higkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der StarkregenfĂ€lle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

24,9 % weniger Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2022 als im 1. Quartal 2021

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im 1. Quartal 2022 um 24,9 % gegenĂŒber dem entsprechenden Vorjahrjahreszeitraum gesunken. Damit hat sich der starke Anstieg der vergangenen Monate umgekehrt. Er stand im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt fĂŒr seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. Dieser Effekt sorgte Anfang 2021 fĂŒr einen starken Anstieg der Verbraucherinsolvenzen, der sich nun als Basiseffekt bemerkbar macht.

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