66 Millionen Euro zusÀtzlich an die Gemeinden

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Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 eine Änderung des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes Sachsen-Anhalt (GewStAusgleichsG LSA) beschlossen. Danach werden den Gemeinden ihre coronabedingten voraussichtlichen SteuerausfĂ€lle im Jahr 2021 in Höhe von
66 Millionen Euro pauschal ausgeglichen. Das Land kommt damit den entsprechenden Festlegungen im Koalitionsvertrag nach.

Die Gemeinden werden dieses Geld bereits am Montag (20. Dezember 2021) auf ihrem Konto haben. Diese schnelle Umsetzung ist möglich, weil der Finanzausschuss des Landtags Vorgriffszahlungen vor Inkrafttreten der GesetzesÀnderung zugestimmt hat. Damit können den Gemeinden ihre SteuerausfÀlle noch in dem Jahr ausgeglichen werden, in dem sie entstanden sind.

Finanzminister Michael Richter: „Wie schon im letzten Jahr, hilft das Land den Gemeinden auch in diesem Jahr, indem es ihre coronabedingten SteuerausfĂ€lle pauschal ausgleicht. Zwar fallen die SteuerausfĂ€lle voraussichtlich nicht mehr ganz so hoch aus wie noch im Sommer befĂŒrchtet, durch die zusĂ€tzlichen Einnahmen können die Gemeinden aber auch coronabedingte Mehrausgaben mit abdecken. Bereits im Januar 2022 werden die nĂ€chsten Zahlungen erfolgen. ZusĂ€tzlich zur Investitionspauschale nach dem Finanzausgleichsgesetz werden den Kommunen 45 Millionen Euro als Kommunalpauschale zur VerfĂŒgung gestellt, um den pandemiebedingten Baukostensteigerungen begegnen zu können. Dies alles zeigt: Das Land lĂ€sst seine Kommunen in diesen schwierigen Zeiten nicht im Regen stehen.“

Hintergrund:

Das geÀnderte Gewerbesteuerausgleichsgesetz Sachsen-Anhalt sieht zwei pauschale Ausgleichszuweisungen vor:

  1. Gewerbesteuerausgleichszuweisungen in Höhe von 33 Millionen Euro
    (§ 1a GewStAusgleichsG LSA):

Diese Zuweisungen erhalten diejenigen Gemeinden, deren Ist-Aufkommen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2020 den Durchschnitt des Ist-Aufkommens aus der Gewerbesteuer in den Jahren 2017 bis 2019 unterschritten hat. Der Anteil der Gewerbesteuerausgleichszuweisung fĂŒr die jeweilige Gemeinde entspricht dem Anteil ihrer Unterschreitung des Gewerbesteueraufkommens im VerhĂ€ltnis zur Gesamtsumme der Unterschreitungen aller betroffenen Gemeinden. Diese Zuweisungen erhalten 116 (von 218) Gemeinden.

  1. Zuweisungen zum Ausgleich von weiteren SteuerausfÀllen in Höhe von
    33 Millionen Euro (§ 1b GewStAusgleichsG LSA):

Die Zuweisungen verteilen sich an alle 218 Gemeinden nach dem SchlĂŒssel zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf die Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

Von beiden Zuweisungen profitieren auch die Landkreise ĂŒber die Kreisumlage, da die Zuweisungen bei der Ermittlung der Steuerkraftzahl gemĂ€ĂŸ § 14 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes berĂŒcksichtigt werden.

Foto (c) BD-LPSA