- Zahl der Scheidungen in den vergangenen 20 Jahren deutlich gesunken
- Bei mehr als der HÀlfte der Scheidungen im Jahr 2023 waren minderjÀhrige Kinder betroffen
- Im Durchschnitt lieĂen sich Paare nach knapp 15 Jahren scheiden
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 129 000 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank die Zahl der Scheidungen gegenĂŒber dem Vorjahr um 8 300 oder 6,1 % und damit stĂ€rker als im Jahr 2022 (-3,8 % zum Vorjahr). Im langjĂ€hrigen Trend ging die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme weniger Jahre seit dem Jahr 2003 zurĂŒck (-39,7 %) und erreichte 2023 den niedrigsten Stand seit der Deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Auch die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung nicht beeinflusst. Die Zahl der EheschlieĂungen ist langfristig ebenfalls rĂŒcklĂ€ufig. 2023 sank sie auf den zweitniedrigsten Stand seit 1950.
109 600 Kinder aus geschiedenen Ehen im Jahr 2023
Etwas mehr als die HÀlfte (50,8 % beziehungsweise rund 65 600) der im Jahr 2023 geschiedenen Ehepaare hatte minderjÀhrige Kinder. Von diesen hatten 48,8 % ein Kind, 39,7 % zwei und 11,5 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2023 etwa 109 600 MinderjÀhrige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.
Scheidung meistens nach einjÀhriger Trennungszeit und mit Zustimmung beider Partner
Die meisten der geschiedenen Ehen (80,1 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijĂ€hriger Trennung machten einen Anteil von 18,9 % aus. In diesen FĂ€llen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In knapp 1,1 % der FĂ€lle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjĂ€hriger Trennung oder Scheidungen nach auslĂ€ndischem Recht maĂgebend. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2023 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und neun Monate verheiratet. Bei etwa 21 900 oder 17,0 % aller geschiedenen Paare erfolgte die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder spĂ€ter.
Bei 89,6 % der Ehescheidungen wurde 2023 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,2 % wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,2 % stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.
Mehr Scheidungen, aber weniger Aufhebungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
Im Jahr 2023 lieĂen sich rund 1 300 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 200 oder 15,0 % gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2022. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,0 % aller Ehescheidungen des Jahres 2023. Seit der EinfĂŒhrung der „Ehe fĂŒr alle“ im Oktober 2017 können in Deutschland keine Lebenspartnerschaften mehr begrĂŒndet werden. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer zuvor eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. 2023 wurden mit rund 700 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 200 oder 19,4 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist diese Zahl das vierte Jahr in Folge gesunken. Hier findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.
Destatis am 27. Juni 2024
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