4,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Februar 2022 als im Vormonat

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  • 11,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 als im Vorjahr
  • Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 gegenĂŒber 2020 fast verdoppelt

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorlĂ€ufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2022 um 4,2 % gegenĂŒber Januar 2022 gestiegen. Zuvor war sie im Januar 2022 um 17,2 % gegenĂŒber dem Vormonat gesunken. Die Insolvenzzahlen waren im Verlauf der Corona-Pandemie durch gesetzliche Sonderregelungen und Wirtschaftshilfen zeitweise deutlich zurĂŒckgegangen; seit Mai 2021 sind keine Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie mehr in Kraft.

11,7 % weniger Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 als im Vorjahr

Die vorlĂ€ufige Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren gibt frĂŒhe Hinweise auf die kĂŒnftige Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen, fĂŒr die derzeit endgĂŒltige Ergebnisse fĂŒr das Berichtsjahr 2021 vorliegen. Im Jahr 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 13 993 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,7 % weniger als im Jahr 2020. Damit war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen auch im zweiten Jahr der Corona-Krise rĂŒcklĂ€ufig und erreichte den niedrigsten Stand seit EinfĂŒhrung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 war die Zahl der Unternehmensinsolvenzen 2021 um 25,4 % niedriger. Einen Anstieg hatte es zuletzt wĂ€hrend der Finanzmarktkrise im Jahr 2009 gegeben (+11,6 % gegenĂŒber 2008).

Die voraussichtlichen Forderungen der GlĂ€ubiger aus den im Jahr 2021 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 48,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 hatten sie noch bei rund 44,1 Milliarden Euro gelegen. Der Anstieg der Forderungen trotz rĂŒcklĂ€ufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurĂŒckzufĂŒhren, dass 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt haben als 2020.

Baugewerbe mit den meisten Insolvenzen, InsolvenzhÀufigkeit bei Verkehr und Lagerei am höchsten

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Jahr 2021 im Baugewerbe mit 2 423 FĂ€llen (Jahr 2020: 2 500; -3,1 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 2 122 Verfahren (Jahr 2020: 2 466; -13,9 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Vermittlung und Überlassung von ArbeitskrĂ€ften, ReisebĂŒros und Reiseveranstalter, Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien, Reinigung von GebĂ€uden, Straßen und Verkehrsmitteln, sowie Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter) wurden 1 490 Insolvenzen gemeldet (Jahr 2020: 1 719; -13,3 %).

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Jahr 2021 in Deutschland 46 Unternehmensinsolvenzen. Im Jahr zuvor waren es noch 52. Die meisten Unternehmensinsolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen im Jahr 2021 auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 110 Unternehmensinsolvenzen. Im Baugewerbe lag die InsolvenzhÀufigkeit bei 68, im Handel bei 38 und bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen bei 80. Die geringste InsolvenzhÀufigkeit mit nur 8 Insolvenzen von Unternehmen gab es im Bereich der Energieversorgung.

Sonderregelungen in den Jahren 2020 und 2021 durch Corona und Hochwasser

Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen fĂŒr Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprĂ€gt war. Von Anfang MĂ€rz 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht fĂŒr ĂŒberschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin fĂŒr Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. FĂŒr diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfĂ€nglich eingesetzt.

Beruhte der Eintritt einer ZahlungsunfĂ€higkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der StarkregenfĂ€lle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.

90,7 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 als im Vorjahr

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen hat sich im Jahr 2021 mit +90,7 % gegenĂŒber dem Vorjahr fast verdoppelt. Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen VerkĂŒrzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt fĂŒr seit dem 1. Oktober 2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist davon auszugehen, dass viele ĂŒberschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunĂ€chst zurĂŒckhielten, um von der Neuregelung zu profitieren. GegenĂŒber 2019, also vor Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021 um 27,1 %.

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