4 % mehr Zweitwohnungssteuer für die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt

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Die Städte und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt verbuchten 2021 in Summe 1,621 Mill. EUR Zweitwohnungssteuer. Das waren 0,061 Mill. EUR mehr (+4 %) als im Jahr zuvor. Im Berichtsjahr 2021 erhoben 33 Gemeinden in Sachsen-Anhalt eine Zweitwohnungssteuer. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, meldeten davon 16 Gemeinden höhere und 17 Gemeinden geringere Einzahlungen für die Zweitwohnungssteuer als im Vorjahr.

Die Hälfte der Zweitwohnungssteuer 2021 in Sachsen-Anhalt nahmen 3 Spitzenreiter ein. Die Landeshauptstadt Magdeburg verbucht seit Jahren die höchsten Einzahlungen an Zweitwohnungssteuer. 2021 zahlten Menschen mit einem Zweitwohnsitz in der Landeshauptstadt insgesamt 381 785 EUR. Das waren 563 EUR weniger als im Jahr zuvor. Mit 319 817 EUR nahm die kreisfreie Stadt Halle (Saale) die zweithöchste Zweitwohnungssteuer im Berichtsjahr 2021 ein. 45 379 EUR mehr als im Vorjahr entsprachen einer Steigerung um 17 %. Erstmals überstieg die kreisfreie Stadt Halle (Saale) die Marke von 300 000 EUR. Seit 2017 verzeichnet die Saalestadt jährlich Steigerungen zum Vorjahr. Die Stadt Schönebeck (Elbe) lag mit 104 396 EUR auf Platz 3 der Einzahlungen für die Zweitwohnungssteuer.

Ob und in welcher Höhe Zweitwohnungssteuer erhoben wird, legt jede Gemeinde selbst fest. Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer ist die jährliche Kaltmiete für die Nebenwohnung.