In Sachsen-Anhalt wurden 2024 von den Gerichten insgesamt 804 Verurteilungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB gemeldet.
Das waren 18,3 % aller Verurteilungen aufgrund von Straftaten im StraĂenverkehr. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, blieb damit der Anteil der Verurteilungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort auf Ă€hnlichem Niveau wie in den Vorjahren.
Von 2015 bis 2024 wurden von den Gerichten in Sachsen-Anhalt 45 648 Straftaten im StraĂenverkehr geahndet. Davon betrafen 8 460 bzw. 18,5 % Verurteilungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB (Fahrerflucht). 8 433 und damit der ĂŒberwiegende Teil der Verurteilungen erfolgte nach allgemeinem Strafrecht. In den meisten FĂ€llen verhĂ€ngten die Gerichte dabei Geldstrafen. Bei 130 Verurteilungen wurde eine Freiheitsstrafe ausgesprochen.
2024 wurden wie in den Vorjahren deutlich mehr MĂ€nner als Frauen wegen Fahrerflucht verurteilt. Insgesamt betrafen nahezu 3/4 aller FĂ€lle MĂ€nner. Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafen war der Unterschied noch gröĂer, in den 9 FĂ€llen 2024 wurden 8 MĂ€nner verurteilt. Auch von 2015 bis 2024 wurden Freiheitsstrafen insgesamt nur 5-mal gegenĂŒber Frauen ausgesprochen.
Am hĂ€ufigsten wurden MĂ€nner im Berichtsjahr 2024 in der Altersgruppe der ab 80-JĂ€hrigen wegen Fahrerflucht verurteilt (12,2 % aller Verurteilungen insgesamt). Danach folgten die Altersgruppen der 30- bis unter 40-jĂ€hrigen (11,2 %), der 70- bis unter 80-jĂ€hrigen (10,8 %) sowie der 21- bis unter 30-jĂ€hrigen MĂ€nner (10,0 %). Der Anteil der Altersgruppe der 70- bis unter 80-jĂ€hrigen Frauen lag 2024 bei 5,8 % und war damit der höchste unter denen der Altersgruppen von Frauen ĂŒberhaupt, damit aber immer noch niedriger als alle Altersgruppen der MĂ€nner ab 21 Jahren.
Die Zahlen basieren auf den Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik bis 2024. Die Strafverfolgungsstatistik ist eine SekundĂ€rerhebung auf der Basis von Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden und wird als Vollerhebung durchgefĂŒhrt.
FĂŒr die Ermittlung der schwersten Straftat wird aus den Berichtsstellen gemeldeten Straftaten, die der Aburteilung zugrunde lagen, diejenige herausgesucht, die abstrakt mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird diese Person fĂŒr jedes Strafverfahren gesondert gezĂ€hlt.
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Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt am 23. Oktober 2025
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