15,6 Millionen Euro für Sportstätten im Land

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Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt fördert den Sportstättenbau in diesem Jahr mit 15,6 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln können alle Vorhaben berücksichtigt werden, die eine Förderung ordnungsgemäß beantragt haben. Für neue Vorhaben stehen 8,6 Millionen Euro bereit. Weitere knapp sieben Millionen Euro dienen der Finanzierung von Maßnahmen, die bereits in den Vorjahren bewilligt wurden.

Sportministerin Dr. Tamara Zieschang (Foto): „Es freut mich sehr, dass wir 92 Anträge der Kommunen und der Sportvereine berücksichtigen konnten. Damit können wir den Sanierungsstau weiter abbauen und die Bedingungen für aktives Sporttreiben in Sachsen-Anhalt erheblich verbessern – so bleibt Sachsen‑Anhalt in Bewegung.“

Zu den ausgewählten Projekten (und Antragstellern) gehören u. a.

  • Neubau Sportkomplex Am Anger (Gemeinde Barleben),
  • Neubau einer Einfeldsporthalle in Möser (Landkreis Jerichower Land),
  • Sanierung einer Schwimmhalle (Stadt Gräfenhainichen),
  • Sanierung Kleinfeldfußballplatz mit Bewässerungsanlage und Ballfang in Lutherstadt Wittenberg (SG Blau-Weiß Nudersdorf e. V.),
  • Einbau einer vollautomatischen 5-Bahnen-Zeitmessanlage in der Schwimmhalle in Burg (SC Hellas Burg von 1913 e. V),
  • Sanierung und Erneuerung Vereinsheim (TC Grün-Weiß Gardelegen e. V.),
  • Komplettsanierung Kegelbahn (Kegelsportverein SV 1925 Helbra e. V.),
  • Einzäunung Biathlonschießstand und Asphaltierung Verbindungsstrecke (Skiclub 1927 Köthen e. V.)

Hintergrund:

Für das Förderjahr 2022 lagen insgesamt 103 Anträge vor. Davon wurden zwei Anträge zurückgenommen, neun erfüllten nicht die Beantragungsvoraussetzungen. Die restlichen 92 Maßnahmen wurden für dieses Jahr von einer Arbeitsgruppe priorisiert und können grundsätzlich gefördert werden. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesverwaltungsamtes, des LandesSportBundes Sachsen-Anhalt e. V. sowie der kommunalen Spitzenverbände an. Für die Prioritätenliste spielten auch die ausgewogene regionale Verteilung sowie sportfachliche Kriterien eine Rolle.

Das Landesverwaltungsamt prüft bereits abschließend alle ausgewählten Anträge und fordert gegebenenfalls noch fehlende Unterlagen ab. Bei einigen Maßnahmen sind noch zusätzliche baufachliche Prüfungen notwendig. Sobald alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird das Landesverwaltungsamt die einzelnen Förderbescheide erstellen.

Foto (c) BD-LPSA