Zwei Haftbefehle, 2730 Euro Geldstrafe: Gesuchter kann nicht zahlen und muss ins GefÀngnis

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Magdeburg (ots) – Am Samstagvormittag, den 30. Juli 2022 kontrollierte die Bundespolizei in Magdeburg um 10:00 Uhr einen 36-JĂ€hrigen. Die fahndungsmĂ€ĂŸige ÜberprĂŒfung seiner Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab zum einen, dass der aktuelle Wohnsitz des Irakers durch die Staatsanwaltschaft WĂŒrzburg aufgrund Ermittlungen wegen exhibitionistischer Handlungen ersucht wurde. Zum zweiten suchte die Staatsanwaltschaft Berlin seit Februar 2022 per Vollstreckungshaftbefehl nach dem Mann:

Demnach verurteilte ihn das Amtsgericht Berlin Tiergarten bereits im Mai 2018 wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu 135 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder 1350 Euro Geldstrafe. Hierbei beglich er lediglich einen geringen Teil der Geldstrafe, so dass noch immer 1230 Euro fÀllig waren. Zudem bestand noch ein zweiter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle von MÀrz 2021: Hier verurteilte ihn das Amtsgericht Eisleben im September 2020 wegen Erschleichens von Leistungen zu 150 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder 1500 Euro Geldstrafe. Da er sich immer wieder der Vollstreckung entzog, ergingen die beiden Haftbefehle.

Dementsprechend nahmen die Bundespolizisten den Verurteilten fest und eröffneten ihm die Haftbefehle. Da er die zwei geforderten BetrÀge von insgesamt 2730 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er durch die eingesetzte Streife in die Justizvollzugsanstalt Burg verbracht. Die ausschreibenden Behörden wurden davon in Kenntnis gesetzt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass sich der irakische Staatsangehörige unerlaubt in Deutschland aufhÀlt, was ihm eine weitere Strafanzeige einbrachte.

Symbolfoto/Bundespolizei