Derzeit erhält der Zoll verstärkt Hinweise von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern zu betrügerischen E-Mails, die angeblich vom Zoll verschickt wurden.
Darin werden die Empfängerinnen und Empfänger von Paketen aus dem Ausland angewiesen, über Prepaid-Zahlungsdienstleister die fällige Umsatzsteuer (als Mehrwertsteuerkosten bezeichnet) zu bezahlen, da die Pakete ansonsten nicht zugestellt werden könnten. Die E-Mails sind mit „Generaldirektion Zoll“ unterschrieben und scheinen von der Domain „zoll.de“ zu stammen. Bei diesen E-Mails handelt es sich um einen Betrugsversuch.
Der Zoll fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an. Aufgrund der gesetzlichen Formvorschriften werden Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen zudem niemals per E-Mail, SMS oder Ähnliches zugestellt, sondern ausschließlich per Briefpost. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der oder die Zollbeteiligte einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt hat.
Symbolfoto/Zoll
