Verfügungsfonds: Ottostadt bewerben und Projekt kofinanzieren

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Aufruf zur Beteiligung an Ottostadt-Kampagne / Nächste Antragsfrist bis 15.02.22

Im Rahmen der Fortführung der Dachmarkenkampagne „Ottostadt Magdeburg“ steht im Haushaltsjahr 2022 ein Verfügungsfonds in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Dieser dient zur Unterstützung lokaler Projekte mit Werbeeffekt für die Ottostadt. Gefördert werden Aktivitäten, die zur Bekanntheitssteigerung Magdeburgs beitragen und das Design der Ottostadt-Marke aufgreifen. Die nächste Antragsfrist läuft am 15. Februar ab.

Seit 2010 präsentiert sich Magdeburg erfolgreich als „Ottostadt Magdeburg“. Ziel der Kampagne ist es, bundesweit und international auf die Landeshauptstadt aufmerksam zu machen sowie Identität und Image Magdeburgs zu stärken. Bestandteil der Kampagne ist der „Ottostadt-Verfügungsfonds“, mit dem Projekte, Aktionen und Marketingmaßnahmen kofinanziert werden können. Damit soll die Präsenz der Ottostadt-Marke gesichert werden. Bewilligt werden vorrangig kreative und innovative Projekte, die eine überregionale Ausstrahlung versprechen bzw. neue Konzepte mit effektiven Werbemaßnahmen. Für die grafische Gestaltung muss das Corporate Design der Ottostadt-Marke berücksichtigt werden.

Pro Antrag steht eine Regelfördersumme von bis zu 1.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Bürger*innen, Vereine, studentische Gruppen, positiv wirkende Interessengemeinschaften, gemeinnützige Verbände, Institutionen und Unternehmen. Alle Informationen zu Förderkriterien und Antrag sind verfügbar unter: www.magdeburg.de/ottostadt-verfügungsfonds

Erst im vergangenen Jahr wurde das Budget des Verfügungsfonds deutlich erhöht. Insgesamt konnten somit 22 Projekte aus dem kulturellen, gesellschaftlichen und sportlichen Bereich unterstützt werden. Über die Auswahl der Maßnahmen und die Bewilligung der beantragten Mittel entscheidet das Wirtschaftsdezernat. Im Anschluss wird der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und regionale Zusammenarbeit des Stadtrats der Landeshauptstadt Magdeburg über die Bewilligung informiert. Die Antragstellung ist jeweils zum 15. Februar 2022 sowie zum 1. Juli 2022 möglich.

Foto/Text (c) Landeshauptstadt Magdeburg