Verbreitung pornographischer Inhalte: 17 Durchsuchungs-beschlüsse in Magdeburg

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Am Mittwoch, den 15.06.2022, wurden 17 Durchsuchungsbeschlüsse in Magdeburg zeitgleich umgesetzt.

Ab 07:00 Uhr wurden in Magdeburg 17 Durchsuchungsbeschlüsse zu 17 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Besitz / der Verbreitung von inkriminierten pornografischen Inhalten durchgesetzt. Die Tatverdächtigen waren im Alter von 20 bis 66 Jahren. Vereinzelt mussten die Eingangstüren von Polizeibeamten der Landesbereitschaftspolizei durch Einsatz von Technik geöffnet werden.

Insgesamt wurden über 600 Datenträger, darunter Smartphones, PCs und Speichermedien sichergestellt. 10 Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt Die polizeilichen Ermittlungen dauern.

Hinweis der Polizei:

Die Polizei geht entschlossen gegen jegliche Straftaten im Zusammenhang mit diesen Deliktsformen vor. In den vergangenen Jahren verzeichnet die Polizei zunehmend Sachverhalte, in welchen Kinder und Jugendliche in Sozialen Medien strafrechtlich relevantes Bild- und Videomaterial einstellten. In der Regel werden diese Aufnahmen von den Heranwachsenden nicht als inkriminiertes pornografisches Material eingestuft. Sie selbst sehen es als Mutprobe oder als Gefallen für eine angeblich nahestehende Person, denn das Thema Sexualität spielt eine immer größere Rolle in ihrem Leben. Aber! Schon das Besitzen oder Weiterleiten solcher Aufnahmen stellt eine Straftat dar. Läuft der Vertrag für das Handy des Kindes auf den Namen der Eltern, kann auch gegen den Vertragseigentümer ermittelt werden.

Es gilt eine einfache Faustregel:

Würde ich dieses Bild, dieses Video von mir meinen Eltern zeigen? Nein?! Dann gehört es nicht ins Internet.

Weitere Informationen können unteranderem auf folgernden Internetseiten erhalten werden:

–          https://www.klicksafe.de/

–          https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/sexting-wann-sind-nacktbilder-strafbar/ 

Symbolfoto: Beim so genannten Sexting versenden Menschen freiwillig erotische Fotos, Videos oder Nachrichten über Mail oder Messenger an den Partner oder die Partnerin. (c) polizei-beratung.de