Magdeburg. Sachsen-Anhalt hat einen neuen Landesrahmenvertrag zur Erbringung von Leistungen für die Eingliederungshilfe. Nach einem formellen Zustimmungsverfahren haben heute Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringerverbände im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung den Vertrag durch eine finale Unterschrift besiegelt.
„Menschen mit Behinderungen im Land können wir nun gemeinsam die Chance zu mehr Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsmarkt durch gezieltere Förderung geben. Ich danke allen Beteiligten für den langen Atem bei den intensiven Verhandlungen, die nach anderthalb Jahren in einen guten Kompromiss gemündet sind und stets von allen Seiten im Sinne der betroffenen Menschen erfolgten“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto). Mit dem Ergebnis gelinge es, das Bundesteilhabegesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention in Sachsen-Anhalt noch gezielter als bisher umzusetzen. Durch maßgeschneiderte und flexible Angebote werden Menschen mit Behinderungen besser befähigt, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Leistungsumfang und Inhalte werden künftig über einen transparenten Leistungskatalog festgelegt, wie ihn das Bundesteilhabegesetz vorsieht. Demnach soll beispielsweise eine leistungsberechtigte Person, die in einer eigenen Wohnung lebt, verschiedene Leistungen unterschiedlicher Anbieter auswählen können – etwa Assistenz im Alltag oder Unterstützung bei Freizeitaktivitäten. Zugleich sollen mehr Alternativen zur Beschäftigung in Werkstätten geschaffen werden. Dafür sieht der neue Rahmenvertrag den Abschluss von Zielvereinbarungen mit Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vor, um Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern und zu realisieren.
„Unser Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dieser Schritt zahlt sich auch für Unternehmen aus, die alle Arbeitsmarktpotenziale ausschöpfen müssen, um ihren Fachkräftebedarf zu decken“, so die Ministerin.
Hintergrund:
Um die Eingliederungshilfe neu auszurichten, hatte das Land den entsprechenden Rahmenvertrag zum Jahresende 2024 gekündigt. Für den Übergang bis zum Abschluss der Verhandlungen hatte das Kabinett in Magdeburg eine Übergangsverordnung beschlossen, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Rechtsgrundlage dafür ist § 131 Abs. 4 SGB IX. Somit wurde und wird gewährleistet, dass alle Menschen ihre Leistungen nahtlos weiter erhielten. Im Jahr 2021 sind Ausgaben in Höhe von 572 Millionen Euro getätigt worden, 2023 sind es 658 Millionen gewesen, für 2025 sind rund 711 Millionen Euro sowie für 2026 rund 723 Millionen Euro eingeplant.
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Text/Foto: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 17. Dezember 2025
