Veranstaltung des Gesundheitsministeriums: Umsetzung des KHVVG in Sachsen-Anhalt

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Magdeburg. Ăœber 100 Vertreterinnen und Vertreter der KrankenhĂ€user, der Landkreise, der kreisfreien StĂ€dte, der Krankenkassen, der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, der KassenĂ€rztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt und des Medizinischen Dienstes Sachsen-Anhalt kamen heute auf Einladung des Gesundheitsministeriums in Magdeburg zusammen. Seit Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 12. Dezember 2024 stehen die LĂ€nder vor der Aufgabe, das KHVVG umzusetzen.

Beginnend mit dem Krankenhausgutachten 2023 bereitet Sachsen-Anhalt eine neue Krankenhausplanung vor. Die Erkenntnisse des Gutachtens sind im letzten Jahr in die Analysen der PD – Berater der öffentlichen Hand, die zunĂ€chst auf der Grundlage des Leistungsgruppen-Groupers aus Nordrhein-Westfalen erfolgten, eingeflossen. Im Ergebnis wurde die bestehende Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt in Leistungsgruppen abgebildet und von der Planungsbehörde ausgewertet. Die Auswertung soll die Grundlage fĂŒr das Planungsgeschehen in Sachsen-Anhalt sein.

Angesichts der Tatsache, dass die Landesregierung zu dem KHVVG aus guten GrĂŒnden im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wollte, stellt dessen Umsetzung eine Herausforderung fĂŒr das Land und die Krankenhauslandschaft in Sachsen-Anhalt dar. Gleichwohl gilt es nun auch die kritisierten Regelungen bestmöglich umzusetzen und die zukĂŒnftige stationĂ€re Versorgung im Sinne der BĂŒrgerinnen und BĂŒrger aktiv zu gestalten. „Statt darauf zu warten, ob es unter einer neuen Bundesregierung noch zu Änderungen am Gesetz kommt, tritt das bereits laufende Verfahren in Sachsen-Anhalt jetzt in die nĂ€chste Phase ein. Wir setzen auf eine kooperative Planung. Soweit neue Regelungen des Bundes das KHVVG verĂ€ndern, werden wir dies im Planungsprozess berĂŒcksichtigen. Unsere Ziele sind weiterhin eine sichere Versorgung, auch im lĂ€ndlichen und bevölkerungsĂ€rmeren Raum und eine hohe BehandlungsqualitĂ€t. Es geht um eine qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftlich tragfĂ€hige Krankenhausstruktur“, erklĂ€rte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (Foto).

Sachsen-Anhalt sieht im Prozess eine kooperative Planung mit den KrankenhĂ€usern vor. Wenn an ausgewĂ€hlten Standorten Leistungskonzentrationen angedacht sind, sollen mit den betroffenen KrankenhĂ€usern – je nach jeweiligem Sachverhalt – bilaterale GesprĂ€che oder regionale Workshops stattfinden.

Das Planungsgeschehen soll in Sachsen-Anhalt ausschließlich digital erfolgen. Das betrifft sowohl die gesamte Kommunikation der Planungsbehörde mit den KrankenhĂ€usern (einschließlich der AntrĂ€ge und der Angaben zur ErfĂŒllung der QualitĂ€tskriterien der Leistungsgruppen) als auch die Beauftragung und Kommunikation der Planungsbehörde mit dem Medizinischen Dienst Sachsen-Anhalt.

Bisher fehlen noch wesentliche Rechtsgrundlagen, die vom Bundesministerium fĂŒr Gesundheit zu erlassen und die fĂŒr die Planung der LĂ€nder von grundsĂ€tzlicher Bedeutung sind.

„Angesichts des engen Zeitplans ist es keine Option, zu warten, bis alle notwendigen Rechtsgrundlagen durch den Bund geschaffen sind – das zeigt der erheblich verspĂ€tete Leistungsgruppen-Grouper oder aktuell die ĂŒberfĂ€llige Leistungsgruppenverordnung.“

Ministerin Grimm-Benne betonte die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit aller Beteiligten: „Die Krankenhausplanung ist ein Kraftakt, den wir nur gemeinsam bewĂ€ltigen können. Ich danke allen Beteiligten fĂŒr ihr Engagement und hoffen weiterhin auf ihre konstruktive Mitwirkung.“

Hintergrund:

Das KHVVG fĂŒhrt zunĂ€chst 65 vorlĂ€ufige Leistungsgruppen ein. Sie bĂŒndeln die verschiedenen BehandlungsfĂ€lle in KrankenhĂ€usern. FĂŒr jede Leistungsgruppe gelten bundeseinheitliche QualitĂ€tskriterien, die die Anforderungen an die Struktur- und ProzessqualitĂ€t definieren und die die KrankenhĂ€user erfĂŒllen mĂŒssen, um eine Leistungsgruppe zugeteilt zu bekommen. Die Zuteilung einer Leistungsgruppe ist wiederum die Voraussetzung fĂŒr Abrechnungen in diesem Leistungsbereich. Nach den Vorgaben des KHVVG hat diese Zuordnung bis zum 31. Oktober des kommenden Jahres zu erfolgen. Die zugewiesenen Leistungsgruppen gelten dann ab 2027.

Welche Leistungsgruppen den vorlĂ€ufigen folgen und ab 2027 konkret gelten und welche Voraussetzungen sie erfĂŒllen mĂŒssen, sollte bis zum 31. MĂ€rz 2025 durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums fĂŒr Gesundheit (BMG) festgelegt werden. Da diese bundesseitige Rechtsverordnung bisher nicht vorliegt, arbeitet das Landesgesundheitsministerium als zustĂ€ndige Planungsbehörde aktuell mit den vorlĂ€ufigen Leistungsgruppen des KHVVG.

Das BMG wird zum 12. Dezember 2025 auch eine Rechtsverordnung zu sogenannten Mindestvorhaltezahlen erlassen. Diese sind Voraussetzung dafĂŒr, dass ein Krankenhaus die sogenannte „VorhaltevergĂŒtung“ erhĂ€lt. Auch hier muss trotz des bis dahin voraussichtlich weit fortgeschrittenen Verfahrens die Notwendigkeit von Anpassungen im Planungsgeschehen geprĂŒft werden.

Text/Foto: Ministerium fĂŒr Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 02. April 2025