Vebraucherzentrale mahnt Anbieter von Erotik-Adventskalendern ab

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sechs Online-Anbieter von Erotik-Adventskalendern wegen teils massiver VerstĂ¶ĂŸe gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten abgemahnt. Bei mehr als zwei Dutzend Sexspielzeug-Artikeln entdeckte der vzbv RechtsverstĂ¶ĂŸe. Die abgemahnten Anbieter informieren entweder gar nicht oder unzureichend ĂŒber ihre Produkte und deren sachgemĂ€ĂŸe Anwendung. HĂ€ufig fehlen Gebrauchsanleitungen und wichtige Sicherheitshinweise. Die Materialien oder Zutaten bleiben oft unbekannt.

„Falsch angewendet können Fesseln, Mundknebel, Nippelklemmen oder Prostatavibratoren mit Fernbedienung fĂŒr erhebliche Verletzungen sorgen. Enthalten die Sextoys Materialien und Zutaten, die Allergien auslösen können, muss dies unbedingt vorher erkennbar sein“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Safer Sex im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, dass Anbieter bestehende Informations- und Kennzeichnungspflichten einhalten.“

EU-Verordnungen schreiben Pflichtinformationen vor

Die fĂŒr 100 bis 200 Euro angebotenen Adventskalender enthalten hinter den TĂŒren eine Mischung aus Sexspielzeugen, Kosmetikartikeln, Medizinprodukten, Textilien und Lebensmitteln. Je nach Produktart gelten dafĂŒr in der EU unterschiedliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Bei Textilien muss zum Beispiel die Faserzusammensetzung etikettiert sein. Lebensmittel-Verpackungen mĂŒssen eine Zutatenliste und Hinweise auf Allergene enthalten. Bei Medizinprodukten sind unter anderem Name und Anschrift des Herstellers, CE-Kennzeichen, Herstellungsdatum und Ablaufdatum anzugeben.

Nach dem Produktsicherheitsgesetz sind auch verstĂ€ndliche Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache verpflichtend. Sie sollen die sichere Anwendung der Produkte gewĂ€hrleisten und Verbraucher:innen vor möglichen Gefahren schĂŒtzen.

vzbv beanstandet zahlreiche RechtsverstĂ¶ĂŸe

Die Kalender wurden oft ohne Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise fĂŒr die enthaltenen Artikel ausgeliefert. Wenn es ĂŒberhaupt Anleitungen gab, waren sie oft unzureichend oder nur in Englisch verfĂŒgbar. Die Unternehmen lassen ihre Kunden hĂ€ufig im Unklaren darĂŒber, aus welchen Materialien die Produkte bestehen. Bei Lebensmitteln fehlen Angaben zu Zutaten und Allergenen, bei Kosmetikartikeln, Gleitmitteln und anderen Medizinprodukten Angaben zur Haltbarkeit. Auf Textilien sind die vorgeschriebenen Etiketten nicht vorhanden oder unleserlich. Bei einem „veganen Toy Cleaner“ – ein Produkt zur Desinfektion von Sexspielzeugen – fehlen Angaben zu den Wirkstoffen und ihrer Konzentration sowie zur Entsorgung.

vzbv fordert UnterlassungserklÀrung

Der vzbv sieht darin eine gravierende Verletzung von Verbraucherschutzvorschriften. Der Verband hat die sechs Anbieter aufgefordert, die Kalender nicht mehr ohne die vorgeschriebenen Produktinformationen zu vertreiben. Geben die Unternehmen die geforderte UnterlassungserklÀrung nicht ab, droht ihnen eine Klage.

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