Halle (Saale) (ots) – Bereits am Sonntag, den 3. MĂ€rz 2024 wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Halle (Saale) gegen 22:00 Uhr ĂŒber einen Diebstahl in einem LebensmittelgeschĂ€ft informiert. Hier entwendete ein Mann mehrere Dosen Bier, steckte die Waren ein und verlieĂ das GeschĂ€ft ohne zu bezahlen. Der Ladendetektiv hielt ihn auf.
Eine Streife ĂŒbernahm den 32-jĂ€hrigen TatverdĂ€chtigen, welcher in der Filiale bereits aufgrund weiterer Diebstahlshandlungen bekannt war und dafĂŒr sowohl fĂŒr das aktuell betroffene GeschĂ€ft, als auch den gesamten Hauptbahnhof Halle (Saale) ein Hausverbot besaĂ. Entsprechend erhielt der Deutsche Strafanzeigen wegen des Diebstahls und Hausfriedensbruchs. Doch damit nicht genug:
Der Abgleich seiner Personalien mit dem Fahndungsbestand der Polizei ergab einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Halle (Saale). Demnach erschien er, trotz ordnungsgemÀà zugestellter Ladung, nicht zu seiner Hauptverhandlung,- wegen Diebstahls, welche am 14. Februar dieses Jahres stattfinden sollte. Entsprechend erging der Haftbefehl, den die Bundespolizisten dem Gesuchten eröffneten und ihn festnahmen.
Der Mann wurde an die Landespolizei des Polizeireviers Halle (Saale) ĂŒbergeben, welche ihn am gestrigen Tag dem Haftrichter am Amtsgericht Halle (Saale) vorfĂŒhrten. Dieser bestĂ€tigte den Haftbefehl. Entsprechend landete er in einer Justizvollzugsanstalt.
Text/Foto: Bundespolizei