Kurioses Urteil im Arbeitsrecht: Kaffeetrinken wird Arbeitsunfall

Veröffentlicht in: Sachsen-Anhalt | 0

Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stĂŒrzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle. Der KlĂ€ger, der als Vorarbeiter auf einer Baustelle beschĂ€ftigt war, verschluckte sich beim Kaffeetrinken wĂ€hrend … Weiter