Kurioses Urteil im Arbeitsrecht: Kaffeetrinken wird Arbeitsunfall

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Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle. Der Kläger, der als Vorarbeiter auf einer Baustelle beschäftigt war, verschluckte sich beim Kaffeetrinken während … Weiter