Magdeburg. In der Landeshauptstadt Magdeburg wurde bei einem Wildvogel das Aviäre Influenzavirus nachgewiesen. Zum Schutz gegen die Geflügelpest erlässt die Landeshauptstadt Magdeburg bis auf Widerruf eine Allgemeinverfügung. Diese ordnet die Aufstallung von Geflügel für das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Magdeburg sowie das Verbot der Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben im Stadtgebiet an.
Stallpflicht bedeutet, dass Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten ist.
Dr. Ingo Gottschalk, Beigeordneter für Soziales, Jugend und Gesundheit weist die Bevölkerung in diesem Zusammenhang auf wichtige Maßnahmen hin, die die Ausbreitung der Vogelgrippe verhindern sollen: „Berühren Sie keine kranken oder toten Wildvögel. Informieren Sie stattdessen das Gesundheits- und Veterinäramt. Und informieren Sie sich unbedingt über die notwendigen Schutzmaßnahmen, um eine Übertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu vermeiden.“
Die Schutzmaßnahmen sind auf der Internetseite des Gesundheits- und Veterinäramts Magdeburg unter www.magdeburg.de/Geflügelpest abrufbar.
Unabhängig von diesem aktuellen Geschehen sind alle Geflügelhalter generell gesetzlich verpflichtet, sich unter Nennung von Anzahl und Art der Tiere sowie deren Standorten beim Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg, Lübecker Straße 32, 39090 Magdeburg, E-Mail: veterinaerwesen@avl.magdeburg.de anzumelden. Für nähere Auskünfte steht das Gesundheits- und Veterinäramt der Landeshauptstadt Magdeburg zur Verfügung.
Zum Hintergrund
Die Geflügelpest, auch als aviäre Influenza bezeichnet, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit. Sie kann alle Geflügelarten befallen, am schwersten erkranken Hühner und Puten. Die Krankheit ist hoch ansteckend, wird sehr leicht von Tier zu Tier, durch Personen und kontaminierte Gegen-stände verbreitet und verläuft rasant mit deutlichen Krankheitszeichen. Der Erreger wird mit allen Körperflüssigkeiten und besonders mit dem Kot ausgeschieden.
Die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Maßnahmen dienen dem Schutz vor einer Ausbreitung der Geflügelpest und sollen das Risiko einer Übertragung des Erregers auf private sowie Nutzgeflügelhaltungen minimieren. Das Risiko von Viruseinträgen in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird vom FLI – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit derzeit als hoch eingestuft. Die Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link abrufbar:
www.magdeburg.de/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Amtsblatt/
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Quelle: Landeshauptstadt Magdeburg am 29. Oktober 2025
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