Magdeburg. Angriffe auf Geldausgabeautomaten sind ein bundesweit herausragendes KriminalitĂ€tsphĂ€nomen. In den vergangenen fĂŒnf Jahren waren in Deutschland tendenziell steigende Fallzahlen festzustellen. Auch wenn die in Sachsen-Anhalt registrierten FĂ€lle sich im bundesweiten Vergleich nach wie vor auf relativ niedrigem Niveau bewegen, sind die Sprengungen zunehmend mit groĂen GefĂ€hrdungen fĂŒr unbeteiligte Personen und hohen WertschĂ€den verbunden. Daher misst das Innenministerium der BekĂ€mpfung des PhĂ€nomens seit Jahren eine besondere Bedeutung bei.
Mit der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium fĂŒr Inneres und Sport und dem Genoverband e. V., der als Regionalverband die Volks- und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt vertritt, wird die Bedeutung der gemeinsamen BekĂ€mpfung von Geldautomatensprengungen in Sachsen-Anhalt noch einmal besonders bekrĂ€ftigt.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: âDie heutige Unterzeichnung ist Ausdruck der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Genoverband e. V.. Wir sind uns darin einig, dass es bei der gemeinsamen BekĂ€mpfung von Geldautomatensprengungen um den Schutz der Bevölkerung, um die Abwehr von Gefahren fĂŒr die Menschen in Sachsen-Anhalt und die Vermeidung von SachschĂ€den geht.â
Marco Schulz, Vorstandsmitglied des Genoverbandes, unterstreicht: âFĂŒr die Volks- und Raiffeisenbanken hat die Sicherheit ihrer Geldautomaten höchste PrioritĂ€t, weshalb wir die Initiative der Innenministerin fĂŒr eine engere Kooperation sehr begrĂŒĂen. Wir sind ĂŒberzeugt: Den Angriffen auf Geldautomaten kann nur im engen Schulterschluss von Politik, Sicherheitsbehörden und Banken begegnet werden.â
Der vereinbarte gegenseitige Informationsaustausch umfasst die jeweilige, vor allem auch ortsbezogene Erkenntnislage sowie aktuelle Sicherheitshinweise und bereits veranlasste PrĂ€ventionsmaĂnahmen. Ferner erklĂ€ren sich die Kooperationspartner bereit, darauf hinzuwirken, dass SicherungsmaĂnahmen an gemeinsam priorisierten Standorten von Geldausgabeautomaten vorrangig umgesetzt werden. Als wirksame MaĂnahmen wurden der Nachtverschluss, Alarm-/ Einbruchmeldeanlagen, eine VideoĂŒberwachung, Nebeltechnik, der Hebelschutz/ die aktive Schachtabdeckung und der Einsatz von EinfĂ€rbe- oder Verklebetechnik identifiziert.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang abschlieĂend zur Notwendigkeit der MaĂnahmen: âImmer wieder verursachen die hochprofessionellen TĂ€ter nicht nur immense wirtschaftliche SchĂ€den. Mit dem vermehrten Einsatz von Festsprengstoffen hat sich das ohnehin schon hohe GefĂ€hrdungspotenzial fĂŒr unbeteiligte Menschen besorgniserregend erhöht. Banken und Geldautomatenhersteller haben bei der Vermeidung von Geldautomatensprengungen eine SchlĂŒsselfunktion. Daher lade ich auch Sparkassen und private Banken herzlich ein, mit dem Innenministerium eine Kooperationsvereinbarung zu schlieĂen.â
Hintergrund:
Im bundesweiten Vergleich bewegen sich die Fallzahlen der Sprengung von Geldautomaten in Sachsen-Anhalt auf einem relativ niedrigen Niveau: 2023 waren es zwölf FĂ€lle (davon sechs Versuche) und im Jahr 2022 wurden neun FĂ€lle (davon vier Versuche) registriert. Die Gesamtschadenssumme bei Geldautomatensprengungen fĂŒr den Zeitraum 2022 bis 2023 bewegte sich in Sachsen-Anhalt im niedrigen Millionenbereich. Mit Stand 22. April 2024 gab es in Sachsen-Anhalt bislang drei Sprengungen (davon einen Versuch). Der bei den drei Taten entstandene Schaden betrĂ€gt hierbei schon fast eine Million Euro.
Das Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hatte bereits im April 2023 Verbandsvertreter der Kreditinstitute zu einem FachgesprĂ€ch und damit zu einem ersten Austausch zu Risiken und GefĂ€hrdungen bei Geldautomatensprengungen sowie zu möglichen PrĂ€ventions- und BekĂ€mpfungsmaĂnahmen eingeladen. Im Oktober 2023 organisierte das Landeskriminalamt die Fachtagung âBekĂ€mpfungs- und PrĂ€ventionsansĂ€tze im PhĂ€nomenbereich von Geldautomatenâ. An der Fachtagung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der VorstĂ€nde der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt, des Ostdeutschen Sparkassenverbands, des Genossenschaftsverbands der Regionen, der Bundesbank, des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, der Ăffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ĂSA) und der R+V Allgemeine Versicherung teil.
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich zurĂŒckliegend wiederholt und eingehend mit der Thematik befasst und u. a. im MĂ€rz 2019 Empfehlungen erarbeitet, mit welchen MaĂnahmen Kreditinstitute ihre Geldausgabeautomaten sichern können. Die IMK sah es als dringendes Erfordernis, dass die deutsche Kreditwirtschaft sowie die Geldautomatenhersteller die technischen Möglichkeiten ausschöpfen und insbesondere darauf achten, die von der Polizei als wirksam identifizierten Sicherungsempfehlungen konsequent umzusetzen.
Zu den prĂ€ferierten PrĂ€ventionsmaĂnahmen gehört u. a. der verstĂ€rkte Einsatz von EinfĂ€rbesystemen, die bei Detonationen die Geldscheine mit Farbe beschmutzen â und dadurch den Tatanreiz durch die erhebliche Erschwerung der Verwertbarkeit der Beute deutlich verringert. Der Einsatz von EinfĂ€rbesystemen sollte immer in Kombination mit weiteren SicherungsmaĂnahmen erfolgen.
Weitere PrĂ€ventionsmaĂnahmen sind z. B. auch der Nachtverschluss des Selbstbedienungs-Foyers der Kreditinstitute in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr, die Ăberwachung des Zugangs zum Foyer durch eine qualifizierte Einbruchmeldetechnik, der Einsatz von Nebelsystemen sowie SensibilitĂ€t bei der Standortwahl. Derzeit sind die deutschen Banken und Sparkassen dabei, PrĂ€ventionsmaĂnahmen in einem Mindestschutzniveau insbesondere an Risikostandorten umzusetzen.
Vor allem Standorte, die im Fall einer Sprengung besonders hohes GefĂ€hrdungspotenzial fĂŒr unbeteiligte Menschen aufweisen, mĂŒssen vorrangig gesichert werden. Deshalb nehmen die Polizeiinspektionen gemeinsam mit den Geldinstituten vor Ort Risiko- und GefĂ€hrdungsanalysen vor. Auf Grundlage dieser sollen kĂŒnftig noch gezielter PrĂ€ventionsmaĂnahmen zum Einsatz kommen.
Foto: Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung GAA-Sprengungen (© MI LSA); v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Mario Schwan, Innenministerin Dr. Tamara Zieschang, Vertreter Genoverband e. V. Carsten Waldhelm
Text: Ministerium fĂŒr Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt am 29. April 2024