Sicherstellung von Waren im Wert von 130.000 EUR beim Zollamt Magdeburg-Rothensee

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HZA-MD: Umsetzung außenwirtschaftsrechtlicher Sanktionen im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg durch die Zollverwaltung

Magdeburg (ots) – Im Zusammenhang mit der Ukrainekrise gelten bestimmte Embargobeschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Gütern und Technologien sowie außenwirtschaftsrechtliche und genehmigungsrechtliche Fragestellungen, deren Einhaltung durch die zuständigen Landes- und Bundesbehörden sicherzustellen ist. So ist beispielsweise die Ausfuhr, der Verkauf und die Lieferung bestimmter Waren an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus oder zur Verwendung in Belarus verboten. Beim Verstoß gegen dieses Verbot wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Bei der Überwachung dieser Sanktionen wirkt die Zollverwaltung mit ihren bundesweiten Dienststellen mit. So stellten die Kolleginnen und Kollegen des Zollamt Magdeburg-Rothensee Autoersatzteile, im Wert von ca. EUR 130.000 sicher, die nach Weißrussland (Belarus) geliefert werden sollten. Diese waren allerdings auf der Sanktionsliste erfasst.

Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden nun vom Zollfahndungsamt Stuttgart im Auftrag der Staatsanwaltschaft Lörrach geführt. Die Strafandrohung laut Gesetz beläuft sich bei einem derartigen Verstoß auf eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren (§ 18 (1) Nr. 1 AWG). Die Ermittlungen dauern an.

Symbolfoto/Zoll