SEK Einsatz in Magdeburg: Mann schmeißt Gegenstände vom Balkon und verletzt sich selbst

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Magdeburg. Am Sonntagabend, d. 21.08.2022 informierte der Sicherheitsdienst einer Unterkunft für Asylbewerber im Unterhorstweg (Salbke) gegen 19:15 Uhr die Polizei, da ein 23-jähriger Anwohner in seiner Wohnung randalieren würde und diverse Gegenstände vom Balkon wirft.

Bei Eintreffen der Polizei und auch der Feuerwehr setzte sich der 23-jährige Mann aus Afghanistan mehrfach auf die Balkonbrüstung und warf Gegenstände in Richtung der Einsatzkräfte.

In weiterer Folge wurde versucht, den 23-Jährigen über eine Drehleiter anzusprechen und zu beruhigen. Hierbei ritzte sich der Mann mehrfach mit einer zerbrochenen Glasflasche am freien Oberkörper. Da der Mann sich überhaupt nicht beruhigen wollte und eine Gefahr für sich und unbeteiligte Dritte darstellte, wurde das Spezialeinsatzkommando sowie die Verhandlungsgruppe des LKA angefordert.

Der 23-jährige Afghane balancierte in weiterer Folge mehrfach auf der schmalen Balkonbrüstung, sodass ein Sturz in die Tiefe nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Magdeburger Feuerwehr musste sicherheitshalber ein Sprungkissen unter den Balkon platzieren. Der 23-Jährige warf abermals Gegenstände, unter anderem auch spitze und scharfkantige Scherben auf das Sprungkissen, sodass dieses beschädigt und unbrauchbar wurde.

Auch die Kontaktaufnahme der Verhandlungsgruppe mittels Megafon führte nicht zur Beruhigung der Situation. Als in weiterer Folge der Rauchmelder in der Wohnung des 23-Jährigen Alarm schlug und der Mann ein brennendes T-Shirt in Richtung der Beamten warf, folgte der Zugriff durch das SEK. Die Beamten öffneten die verbarrikadierte Wohnungstür und betraten die Wohnung. Hierbei griff der 23-Jährige die Polizeibeamten mit einer Glasscherbe an und musste mittels Taser überwältigt und gefesselt werden. Bei dem Angriff wurde glücklicherweise niemand verletzt, nur der 23-Jährige musste aufgrund der selbstzugefügten Verletzungen und seines auffällig aggressiven Verhaltens in ein Krankenhaus verbracht werden.

Die Höhe des entstandenen Gesamtsachschadens (u.a. zerstörtes Sprungkissen) kann gegenwärtig noch nicht abschließend beziffert werden.