Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen nach Südrussland in die Grenzregionen zur Ukraine wird gewarnt. |
Ausreisemöglichkeiten und Zahlungsverkehr wurden weiter eingeschränkt, bei bestimmten öffentlichen Äußerungen – auch in sozialen Medien – drohen Haftstrafen. |
Der direkte Flugverkehr zwischen der Russischen Föderation und der EU sowie weiterer europäischer Staaten ist aufgrund der gegenseitigen Sperrungen der Lufträume unterbrochen. Es bestehen derzeit Flugmöglichkeiten über internationale Drehkreuze nach Deutschland/Europa. Die russische Fluglinie Aeroflot hat angekündigt, alle Flüge ins Ausland (mit Ausnahme von Belarus) ab Dienstag, 08. März 2022, einzustellen. Es ist möglich, dass weitere Flugverbindungen kurzfristig ausgesetzt werden. |
Seit Samstag, 5. März 2022, gilt in der Russischen Föderation ein neues Mediengesetz, das die willkürliche Verhängung hoher Haftstrafen für öffentliche Äußerungen ermöglicht. Das schränkt die Arbeit ausländischer Journalisten und Medienschaffenden weiter ein. Dies hat namhafte westliche Medien dazu veranlasst, ihre Tätigkeit in Russland kurzfristig einzustellen. |
Auch private Äußerungen in sozialen Medien können nach diesem neuen Gesetz in der Russischen Föderation mit unberechenbaren persönliche Risiken verbunden sein. Es wird zu äußerster Zurückhaltung oder alternativ zur Ausreise geraten. |
Die Nutzung nicht-russischer Kreditkarten ist in der Russischen Föderation derzeit nur eingeschränkt möglich. |
Bis zunächst 8. März 2022 sind folgende Flughäfen in Südrussland geschlossen: |
Anapa, Belgorod, Brjansk, Gelendschik, Krasnodar, Kursk, Lipezk, Rostow am Don, Simferopol, Woronezh, Elista. |
Ferner wurde in fünf Regionen (Rostow, Krasnodar, Saratow, Woronesch und Wolgograd) der Notstand ausgerufen. Dies kann zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens führen. |
Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und verschieben Sie ggf. nicht notwendige Reisen. Wenn Sie sich derzeit in der Russischen Föderation aufhalten, prüfen Sie, ob Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist. Falls nicht, erwägen Sie eine Ausreise. Informieren Sie sich über noch bestehende Flugverbindungen auf den Webseiten der Fluggesellschaften oder im Reisebüro. Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein. Informieren Sie sich über die lokalen Medien über die Sicherheitslage.Folgen Sie den Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte. Auswärtiges Amt am 05. März 2022 Foto/pixabay |