KriminalitÀts- und Verkehrsgeschehen
âLove-Scammerâ â Vor Unheil bewahrt
09.03.2024, 12:48 Uhr, Burg, BrĂŒderstraĂe
Am 09.03.2024 rief ein besorgter BĂŒrger im Polizeirevier Burg an und gab an, dass er befĂŒrchtet, dass seine 69-jĂ€hrige Mutter Opfer eines âLove-Scammingâ-Betruges sei. Die eingesetzten Polizeibeamten suchten die GeschĂ€digte daraufhin an ihrer Wohnanschrift auf und fĂŒhrten mit ihr ein AufklĂ€rungsgesprĂ€ch hinsichtlich dieser Betrugsmasche durch. Der GeschĂ€digten entstand durch die unbekannte TĂ€terschaft bislang ein Sachschaden im niedrigen vierstelligen Eurobereich. Die GeschĂ€digte konnte von der Aufnahme eines Kredites im fĂŒnfstelligen Eurobereich abgebracht werden, wodurch ein weitaus höherer Sachschaden verhindert werden konnte.
Beim âLove-Scammingâ handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei welcher gefĂ€lschte Profile auf Singlebörsen oder sozialen Medien dazu benutzt werden, den Opfern Verliebtheit vorzugaukeln, um eine finanzielle Zuwendung zu erreichen.
Bei Hinweisen oder einem Verdacht eines solchen Betrugsfalles melden Sie sich umgehend unter der 110 oder in jeder anderen Polizeidienststelle.
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Ausflug mit Laufrad geht schief
09.03.2024, 12:09 Uhr, Gerwisch, Friedrich-Engels-StraĂe
In der Ortslage Gerwisch lief einem BĂŒrger am Samstagmittag ein unbekanntes Kind zu. Die Eltern des Kindes konnten in der nĂ€heren Umgebung jedoch nicht angetroffen werden. Auch konnten die Personalien des Kindes vorerst nicht bekannt gemacht werden. Aufgrund dessen wurde das unbekannte Kind durch die eingesetzten Polizeibeamten auf das Polizeirevier verbracht. Im Verlaufe des Nachmittags meldeten sich schlieĂlich die Eltern des SechsjĂ€hrigen. Es stellte sich heraus, dass sich der Junge unbemerkt samt Laufrad aus der Obhut des GroĂvaters entfernte und seine Abwesenheit erst wieder mit dem Eintreffen der Eltern festgestellt wurde. Die Eltern des Jungen konnten ihn daraufhin wohlbehalten entgegennehmen. Zusammen mit dem Beamten verbrachte der Junge circa zwei Stunden im Polizeirevier und wird sich sicher noch lange an seinen âAusflugâ erinnern.
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VerstoĂ gegen das Pflichtversicherungsgesetz
08.03.2024, 15:35 Uhr, Burg, WasserstraĂe
Durch eine Funkstreifenwagenbesatzung wurde am Freitagnachmittag ein 17-jĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer eines E-Scooters im Rahmen einer Verkehrskontrolle kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass sich am E-Scooter noch ein schwarzes Versicherungskennzeichen aus dem Jahre 2023 befand. Der FahrzeugfĂŒhrer rĂ€umte ein, nicht ĂŒber einen gĂŒltigen Versicherungsschutz fĂŒr das Fahrzeug zu verfĂŒgen. Daraufhin wurde dem nunmehr Beschuldigten der Tatvorwurf eröffnet. Die Weiterfahrt mit dem nicht versicherten E-Scooter wurde dem FahrzeugfĂŒhrer untersagt.
Hinweis: Seit dem 01.03.2024 hat ein neues Versicherungsjahr begonnen. HierfĂŒr ist es erforderlich, ein blaues Versicherungskennzeichen fĂŒr das Jahr 2024 am Mofa, Moped oder anderen Elektrokleinstfahrzeugen zu fĂŒhren. Andernfalls macht man sich aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes strafbar, sofern kein Nachweis erbracht werden kann.
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Dackel verunfallt
08.03.2024, 15:51 Uhr, Gommern, SalzstraĂe
Eine Zeugin meldet einen Verkehrsunfall mit einem Dackel in der SalzstraĂe in Gommern. Demnach haben zwei FahrzeugfĂŒhrer mit ihren PKW nacheinander einen plötzlich auf die Fahrbahn laufenden Dackel angefahren. Keiner der beiden FahrzeugfĂŒhrer kam seiner Anhaltepflicht nach einem Verkehrsunfall nach. Der Dackel verendete aufgrund seiner Verletzungen noch am Unfallort. Den beiden bislang noch unbekannten FahrzeugfĂŒhrern droht nun eine Strafanzeige gemÀà des §142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
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FĂŒhren eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss
09.03.2024, 01:05 Uhr, Burg, Magdeburger Chaussee
In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde im Rahmen einer verdachtsunabhĂ€ngigen Verkehrskontrolle ein 22-jĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer eines Daimler-Benz kontrolliert. Hierbei konnte im Zuge eines Drogenschnelltestes ein positiver Befund auf die Stoffgruppe Amphetamin / Metamphetamin festgestellt werden. Zur beweissicheren Feststellung wurde eine Blutprobenentnahme mit dem Beschuldigten durchgefĂŒhrt. Des Weiteren wurde dem Beschuldigten die Weiterfahrt untersagt. Ihm drohen nunmehr Anzeigen gemÀà des §24a StVG sowie des §29 BtMG.
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Fahrradfahrerin unter Alkoholeinfluss
10.03.2024, 00:42 Uhr, Gommern, HagenstraĂe
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde eine 54-jĂ€hrige Radfahrerin aus Gommern einer Verkehrskontrolle unterzogen. Vorab machte die Dame aufgrund von Ausfallerscheinungen auf sich aufmerksam. Nachdem die Beamten einen freiwilligen Atemalkoholtest durchfĂŒhrten, bestĂ€tigte sich der Verdacht des Alkoholkonsums mit einem Vorwert von 1,77 Promille. Die nunmehr Beschuldigte wurde zur beweissicheren Blutprobenentnahme nach Magdeburg verbracht und ein Strafverfahren eröffnet.
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Text/Foto: Polizei