Polizeirevier Jerichower Land: Aktuelle Polizeimeldungen

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Verkehrsunfall mit Sachschaden

Möckern, Albert-Werlitz-Straße, 28.07.2023, 15:31 Uhr

Am Nachmittag kam es in Möckern zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei PKW. Hierbei bemerkte eine 43-jährige Renaultfahrerin zu spät, dass eine vor ihr fahrende Hyundaifahrerin abbiegen wollte. Aufgrund dessen fuhr diese auf den vorausfahrenden PKW auf. Es entstand Sachschaden an beiden Fahrzeugen.

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Verkehrsunfall mit einem Wildtier

K 1205, zwischen Hagen und Genthin, 28.07.2023, 18:34 Uhr

Am Abend befuhr ein 42-jähriger VW-Fahrer die K 1205 in Richtung Genthin. Zwischen den Ortslagen Hagen und Genthin querte plötzlich ein Rehwild die Fahrbahn. Der Fahrzeugführer konnte einen Zusammenstoß, trotz Gefahrenbremsung, nicht verhindern. Am PKW entstand Sachschaden, das Rehwild verendete am Unfallort.

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Verkehrsunfall mit Personenschaden und Verstoß gegen das Waffengesetz

L 52, zwischen Burg und Grabow, 29.07.2023, 13:20 Uhr

Zwischen den Ortslagen Burg und Grabow ereignete sich am Samstagnachmittag ein Verkehrsunfall mit zwei verletzten Personen. Der 69-jährige Fahrzeugführer überholte hierbei mit dem PKW Skoda bei unklarer Verkehrslage und kollidierte dann mit einem anderen entgegenkommenden Fahrzeug auf dessen Fahrspur. Dabei wurde der 71-jährige Renaultfahrer schwerverletzt. Der 69-Jährige wurde leichtverletzt in ein Krankenhaus verbracht. Beide beteiligten Fahrzeuge waren mit einem Totalschaden nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt. Während der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten mehrere verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz im PKW eines Unfallbeteiligten fest. Die Gegenstände wurden sichergestellt und den Unfallbeteiligten erwarten mehrere Anzeigen nach dem Waffengesetz.

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Unfall in Folge von Alkoholgenuss

Burg, 30.07.2023, 01:29 Uhr

In der Nacht von Samstag zu Sonntag ereignete sich in der Ortslage Burg ein Verkehrsunfall, bei dem ein 32-jähriger infolge von Alkoholgenuss mit seinem E-Scooter alleinbeteiligt verunfallte. Eine Zeugin berichtete, dass der Unfallbeteiligte unmittelbar vor Fahrtantritt Alkohol konsumierte. Der Beteiligte hatte infolge des Unfalls Verletzungen und musste durch die Rettungsgeräte behandelt und ins Krankenhaus verbracht werden. Ein Atemalkoholtest war aufgrund der ärztlichen Behandlung nicht möglich. Alkoholgeruch konnte jedoch wahrgenommen werden, weshalb eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus durchgeführt wurde.

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Text/Foto: Polizei