Verkehrsunfall mit Radfahrerin Nr. 1
Quedlinburg – Am Dienstag, den 23.09.2025 um 13:40 Uhr kam es in der Grabengasse zu einem Verkehrsunfall mit einer Radfahrerin. Laut Zeugen fuhr die 73-jährige Quedlinburgerin mit ihrem Fahrrad Schlängellinien und kippte nach rechts gegen einen abgeparkten PKW. Sie setzte daraufhin ihre Fahrt fort und stieß unmittelbar danach gegen einen weiteren PKW. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,56 Promille. An beiden PKW sowie an dem Fahrrad entstand Sachschaden. Eine Blutprobenentnahme wurde daraufhin bei der Beschuldigten angeordnet und durchgeführt. Ein Strafverfahren wurde gegen die Frau eingeleitet. Weiterhin wurde der Sachverhalt der Fahrerlaubnisbehörde mitgeteilt.
Verkehrsunfall mit Radfahrerin Nr. 2
Ballenstedt – Am Dienstag ereignete sich um 16:12 Uhr in der Grabenstraße ein weiterer Unfall mit einer Radfahrerin. Ein 27-jähriger Fahrzeugführer aus Rieder fuhr mit seinem PKW AUDI aus der Grubenstraße auf die Lange Straße. Hierbei übersah dieser die von links kommende 69-jährige Radfahrerin aus Ballenstedt. Die Frau konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit dem PKW. Durch den Unfall zog sich die Radfahrerin leichte Verletzungen zu. Gegen den PKW-Fahrer wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt.
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Leichtkraftrad mit falschem Kennzeichen
Wernigerode – Im Rahmen der Streifentätigkeit kontrollierten Beamte des Revierkommissariats Wernigerode in der Ilsenburger Straße um 16:50 Uhr im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Verkehrskontrolle einen 16-jährigen Fahrzeugführer eines Leichtkraftrades der Marke Rieju. Während der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass das Versicherungskennzeichen eigentlich an ein anderes Zweikraftrad gehört, welches auf den Großvater des jungen Mannes aus Wernigerode zugelassen ist. Der Fahrer wurde über seine Rechte als Beschuldigter im Strafverfahren belehrt. Er gab an, dass sein Großvater das Versicherungsschild an das von ihm geführte Fahrzeug angebracht haben soll. Das Versicherungskennzeichen wurde entfernt und die Mutter des Jungen telefonisch über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Gegen beide wird nun wegen Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.
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Quelle: Polizeirevier Harz am 24. September 2025
Symbolfoto © FH Pol LSA