Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss bei Verkehrsunfall
Oberharz am Brocken – Am 25. Dezember 2025, gegen 20:39 Uhr, kam es auf der Landstraße 100 zwischen den Ortschaften Drei Annen Hohne und Schierke zu einem Verkehrsunfall. Ein 25-jähriger Fahrzeugführer kam aus bislang ungeklärter Ursache nach links von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Straßenlaterne.
Im Rahmen der Unfallaufnahme führten die Beamten einen Drogenschnelltest durch, der positiv auf Kokain reagierte. Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer einen Führerschein eines Nicht-EU-Landes vorweisen konnte. Da er sich jedoch bereits länger als sechs Monate in Deutschland aufhält, hätte er den Führerschein umschreiben lassen müssen. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung und des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis eingeleitet. Der Führerschein wurde beschlagnahmt und eine Blutprobenentnahme angeordnet. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 8000 Euro.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren unter Drogeneinfluss sowie das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Es drohen neben strafrechtlichen Maßnahmen auch Bußgelder, ein Fahrverbot und der Verlust des Führerscheins.
Text/Foto: Polizeirevier Harz am 26. Dezember 2025
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Radfahrer alkoholisiert
Halberstadt – Am 25. Dezember 2025, gegen 17:00 Uhr, wurde von Beamten ein Fahrradfahrer in der Beckerstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen, da dieser in der Dämmerung ohne eingeschaltete Beleuchtung unterwegs war und dadurch nur schwer erkennbar war. Während der Verkehrskontrolle ergaben sich Hinweise auf eine mögliche Alkoholbeeinflussung. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,89 Promille. In der Folge wurde der Fahrradfahrer zur Durchführung einer Blutprobenentnahme in das nächstgelegene Klinikum verbracht. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Führen von Fahrzeugen (auch Fahrrädern) unter Alkoholeinfluss eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt und straf- sowie ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
