Polizeirevier Bördekreis: Aktuelle Polizeimeldungen (Kriminalitätslage)

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Einbruch in Firma
39164 Wanzleben, OT Hohendodeleben, Am Stadtweg, 18.03.2022

In der Nacht zum 18.03.2022 verschafften sich bisher unbekannte Täter Zugang zum Firmengelände und versuchten augenscheinlich ein Schweißgerät zu entwenden, was aufgrund des hohen Gewichtes misslang. Anschließend drangen die unbekannten Täter in eine benachbarte Firma ein und entwendeten dort Spezialwerkzeuge im Wert von mindestens 60.000 €. Die Kriminalpolizei sicherte Spuren an beiden Tatorten. Hinweise von Zeugen nimmt das Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer 03904 4780 entgegen.

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Räuberischer Diebstahl im Elbe-Park
39326 Hohe Börde, OT Hohenwarsleben, 19.03.2022, 12:53

Zwei bisher unbekannte Täter hielten sich in einem Schuhgeschäft im Elbe-Park auf. Ein Täter beobachtete die Mitarbeiter im Geschäft. Der zweite Täter verstaute derzeit Diebesgut in einer präparierten Tüte. Beim Verlassen
des Geschäftes wurde ein Täter von einem Mitarbeiter festgehalten. Der Täter konnte sich losreißen und flüchtet ohne die Beute mit dem weiteren Täter. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

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Einbruch in ein Einfamilienhaus
39340 Haldensleben, Holzweg,19.03.2022, 17:15 Uhr bis 20:20 Uhr

Durch bisher unbekannte Täter wurde die Terrassentür des Einfamilienhauses geöffnet. Innerhalb des Hauses wurden sämtliche Räume durchwühlt. Nach aktuellem Stand wurden durch die unbekannten Täter Schmuck entwendet. Hinweise von Zeugen nimmt das Polizeirevier Börde unter der Telefonnummer 03904 4780 entgegen.

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Fahrradtour mit Luftdruckgewehr
39179 Barleben, OT Ebendorf, 19.03.2022 17:05

Zeugen meldeten der Polizei eine Person, welche augenscheinlich betrunken mit seinem Fahrrad durch die Ortslage Ebendorf fuhr. Dabei führte die Person ein Gewehr bei sich. Durch die Polizeibeamten konnte die Person im Einkaufsmarkt im Ort angetroffen werden. Bei dem Gewehr handelte es sich um ein Luftdruckgewehr „Knicker“. Da das Führen des Gewehrs in der Öffentlichkeit ohne entsprechende Erlaubnis verboten ist, wurde es beschlagnahmt. Zudem war der Beschuldigte erheblich alkoholisiert. Da ein Atemalkoholtest durch den Beschuldigten abgelehnt wurde, musste eine Blutprobenentnahme durchgeführt werden. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.