Polizeirevier Bördekreis: Aktuelle Polizeimeldungen

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KriminalitÀtslage

Besonders schwerer Fall des Diebstahls
39167 Hohe Börde, Irxleben, Ahornweg 11, 08.01.2022, 01:00 Uhr – 11:30 Uhr

In den Morgenstunden des 08.01.2022 brach eine unbekannte TĂ€terschaft in den Fahrradschuppen eines 68-JĂ€hrigen Mannes aus Irxleben ein und entwendete ein E-Bike. Um an das Diebesgut zu gelangen, ĂŒberstiegen der oder die TĂ€ter einen GrundstĂŒckszaun und brachen die TĂŒr zum Fahrradschuppen des GeschĂ€digten auf. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Hinweise zu den möglichen TĂ€tern nimmt die Polizei unter der Rufnummer 03904/4780 entgegen.

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Kraftfahrzeug mit Sprengkörper beschÀdigt
39393 Hötensleben, Fabrikstraße, 06.01.2022, 19:30 Uhr – 08.01.20221, 11:00 Uhr

In der Zeitspanne vom 06.01.2022 bis zum 08.01.2022 wurde durch eine unbekannte TĂ€terschaft ein Sprengkörper in einem geparkten PKW deponiert. Das angegriffene Fahrzeug befand sich zur Tatzeit in der Fabrikstraße in Hötensleben. Durch die Wucht der Explosion wurde das Fahrzeug des 25-JĂ€hrigen GeschĂ€digten stark beschĂ€digt. Bei dem verwendeten Sprengkörper könnte es sich, nach ersten Ermittlungen, um einen sogenannten „Polenböller“ handeln. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Hinweise zu den möglichen TĂ€tern nimmt die Polizei unter der Rufnummer 03904/4780 entgegen.

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Verkehrslage

Landwirtschaftsmaschine ohne gĂŒltigen Versicherungsschutz gefĂŒhrt
39340 Haldensleben, Bornsche Straße, 08.01.2022, 10:55 Uhr

Am spĂ€ten Vormittag des 08.01.2022 stellten Beamte des Polizeirevier Haldensleben in der Bornschen Straße einen Traktor samt AnhĂ€nger fest. Da die Beamten an der Fahrzeugkombination keine Kennzeichen feststellen konnten, wurde eine Verkehrskontrolle durchgefĂŒhrt. Der Verdacht der EinsatzkrĂ€fte, dass das Fahrzeug ohne einen gĂŒltigen Versicherungsschutz gefĂŒhrt wurde, wurde dabei bestĂ€tigt. Des Weiteren besaß der 45-JĂ€hrige FahrzeugfĂŒhrer keine erforderliche Fahrerlaubnis fĂŒr das Fahrzeuggespann. Den 45-JĂ€hrigen Mann erwarten nun Strafverfahren wegen
des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.