Polizeirevier Bördekreis: Aktuelle Polizeimeldungen

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Kriminalitätslage

Besonders schwerer Fall des Diebstahls
39167 Hohe Börde, Irxleben, Ahornweg 11, 08.01.2022, 01:00 Uhr – 11:30 Uhr

In den Morgenstunden des 08.01.2022 brach eine unbekannte Täterschaft in den Fahrradschuppen eines 68-Jährigen Mannes aus Irxleben ein und entwendete ein E-Bike. Um an das Diebesgut zu gelangen, überstiegen der oder die Täter einen Grundstückszaun und brachen die Tür zum Fahrradschuppen des Geschädigten auf. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Hinweise zu den möglichen Tätern nimmt die Polizei unter der Rufnummer 03904/4780 entgegen.

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Kraftfahrzeug mit Sprengkörper beschädigt
39393 Hötensleben, Fabrikstraße, 06.01.2022, 19:30 Uhr – 08.01.20221, 11:00 Uhr

In der Zeitspanne vom 06.01.2022 bis zum 08.01.2022 wurde durch eine unbekannte Täterschaft ein Sprengkörper in einem geparkten PKW deponiert. Das angegriffene Fahrzeug befand sich zur Tatzeit in der Fabrikstraße in Hötensleben. Durch die Wucht der Explosion wurde das Fahrzeug des 25-Jährigen Geschädigten stark beschädigt. Bei dem verwendeten Sprengkörper könnte es sich, nach ersten Ermittlungen, um einen sogenannten „Polenböller“ handeln. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Hinweise zu den möglichen Tätern nimmt die Polizei unter der Rufnummer 03904/4780 entgegen.

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Verkehrslage

Landwirtschaftsmaschine ohne gültigen Versicherungsschutz geführt
39340 Haldensleben, Bornsche Straße, 08.01.2022, 10:55 Uhr

Am späten Vormittag des 08.01.2022 stellten Beamte des Polizeirevier Haldensleben in der Bornschen Straße einen Traktor samt Anhänger fest. Da die Beamten an der Fahrzeugkombination keine Kennzeichen feststellen konnten, wurde eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Der Verdacht der Einsatzkräfte, dass das Fahrzeug ohne einen gültigen Versicherungsschutz geführt wurde, wurde dabei bestätigt. Des Weiteren besaß der 45-Jährige Fahrzeugführer keine erforderliche Fahrerlaubnis für das Fahrzeuggespann. Den 45-Jährigen Mann erwarten nun Strafverfahren wegen
des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.