Verkehrsunfall bei Überholvorgang
39326 Groß Ammensleben, B 71, 27.11.2025, 16:00 Uhr
Auf der B 71 in Höhe Gr. Ammensleben überholte ein 19-jähriger Fahrer eines PKW Audi einen vor ihm fahrenden LKW. Nach dem Wiedereinordnen beabsichtigte er auch gleich noch einen PKW Renault zu überholen, obwohl er die Überholstrecke nicht vollständig einsehen konnte. Als er den Überholvorgang begann und auf der Gegenfahrbahn beschleunigte, nahm er unvermittelt einen entgegen kommenden PKW wahr und versuchte daraufhin sofort wieder auf die rechte Fahrspur zurück zu schwenken, dabei kollidierte er mit dem zu überholen beabsichtigten PKW Renault. Beim Unfall entstand Sachschaden von schätzungsweise 20.000 Euro. Der Fahrer des PKW Renault wurde leichtverletzt ins Krankenhaus verbracht. Gegen den 19-jährigen Audifahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
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Parkplatzstreit
39387 Oschersleben (Bode), Anderslebener Straße 42, 27.11.2025, 10:00 Uhr
Beim Streit um eine Parklücke gerieten am Donnerstagvormittag ein 65-Jähriger und ein 43-Jähriger auf einem Supermarktparkplatz in Oschersleben aneinander. Nach ersten Ermittlungen war man uneins darüber, ob die PKW nicht zu nahe aneinander geparkt worden. Letztlich setzte sich der 65-Jährige in sein Fahrzeug und wollte den Parkplatz verlassen, als sich der 43-Jährige vor diesen stellte und den Fahrweg blockierte. Der 65-Jährige fuhr unbeeindruckt aus der Parklücke und touchierte dabei seinen Streitpartner, der hierbei leichte Schürfwunden erlitt. Dieser versuchte nun die Weiterfahrt des 65-Jährigen zu stoppen und schlug mit der Hand auf dessen Auto. Dabei verletzte er sich abermals. Dann rief er die Polizei. Beide Streithähne müssen nun mit mehreren Strafanzeigen rechnen.
Die heutigen Sachverhalte zeigen, dass der § 1 StVO zu selten Beachtung findet. Hier heißt es, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. So muss bei Überholvorgängen zwingend die gesamte Überholstrecke eingesehen werden können. Überholmanöver, bei denen die Fahrer lediglich darauf vertrauen, dass schon nichts von vorne kommen wird, sind zu gefährlich, führen regelmäßig zu schweren Verkehrsunfällen und widersprechen dem Grundsatz zu Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme.
Auf Parkplätzen von Supermärkten ist ebenfalls besondere Vorsicht geboten. Hier sollte im Sinne des § 1 StVO niemand auf einen Parkplatz in der ersten Reihe bestehen und vielleicht auch daran denken, dass jeder Meter, den man zu Fuß zurücklegt, gesünder ist, als die Fahrt im Auto.
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Quelle: Polizeirevier Börde am 28. November 2025
Symbolfoto © FH Pol LSA
