Verkehrslage
Fahren unter Alkohol und ohne Pflichtversicherung
Neuwegersleben / FĂŒrstenberg / 23.05.2025, 23:35 Uhr
Durch PolizeikrĂ€fte wurde in der Ortslage Neuwegersleben ein 46- jĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer mit seinem PKW BMW einer Verkehrskontrolle unterzogen. Es konnte festgestellt werden, dass der FahrzeugfĂŒhrer nicht unerheblich alkoholisiert war, sodass der Atemalkoholtest einen Wert von 1,11 Promille ergab. Im Rahmen der weiteren ĂberprĂŒfung des PKW bestand hier kein notwendiger Versicherungsschutz. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und Ermittlungsverfahren wegen Fahrens unter Alkohol sowie des VerstoĂes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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Fahren unter Alkohol und Drogen
Oschersleben / Anderslebener StraĂe/ 23.05.2025, 23:41 Uhr
Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde wurde ein 19-jĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer in Oschersleben auf einem Fahrrad einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da dieser Ă€uĂerte, Alkohol und Drogen konsumiert zu haben, kam es zum Atemalkoholtest mit einem Ergebnis von 1,76 Promille und der nachfolgenden Beweissicherung im nĂ€chstgelegenen Krankenhaus. Die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol eingeleitet.
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Betrunken auf dem Fahrrad
Oschersleben / Anderslebener StraĂe/ 24.05.2025, 23:10 Uhr
Durch Polizeibeamte des Polizeireviers Börde wurde ein 37-jĂ€hriger FahrzeugfĂŒhrer in Oschersleben auf einem Fahrrad einer Verkehrskontrolle unterzogen. Da dieser Ă€uĂerte Alkohol konsumiert zu haben kam es zum Atemalkoholtest mit dem Ergebnis von 2,73 Promille und der nachfolgenden Beweissicherung im nĂ€chstgelegenen Krankenhaus. Die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol eingeleitet.
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Geschwindigkeitskontrollen
Oebisfelde / Salzwedler StraĂe/ 24.05.2025, 23:41
Im Rahmen der StreifentĂ€tigkeit wurden Geschwindigkeitsmessungen in der Ortslage Oebisfelde durchgefĂŒhrt. Dabei wurden 8 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet. Die höchste, verwertbare Geschwindigkeit eines FahrzeugfĂŒhrers lag bei 75 km/h bei erlaubten 50 km/h.
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Text/Foto: Polizei