Magdeburg. Zum 01. Mai 2025 tritt die neue Verordnung der Polizeiinspektion Magdeburg ĂĽber die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone in der Stadt Magdeburg in Kraft. Sie wurde im 22. Jahrgang des Amtsblattes des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 4 vom 15. April 2025 auf Seite 61 verkĂĽndet.
Die Verordnung gilt für den räumlichen Bereich um den Hauptbahnhof in der Landeshauptstadt Magdeburg. Dies betrifft den Willy-Brandt-Platz, Kölner Platz und den Konrad-Adenauer-Platz ohne den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB).
Der Bereich des Bahnhofs ist bundesgesetzlich als Waffenverbotszone festgelegt.
Mit Inkrafttreten der Verordnung ist das Führen von Waffen und Messern in dem benannten räumlichen Geltungsbereich verboten. Mit Waffen sind alle Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes gemeint.
Eine Ausnahme besteht, wenn fĂĽr das FĂĽhren ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.
Ein VerstoĂź gegen diese Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem BuĂźgeld zu ahnden ist.
Die Verordnung kann ĂĽber folgenden Link eingesehen werden:
Link: Waffenverbotszone
Quelle: Polizeiinspektion Magdeburg am 25. April 2025
Foto (c) DPolG / Tobias Arhelger – stock.adobe.com
