Neues vom Zoll: Haftstrafen wegen Alkoholschmuggels

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Zollzusammenarbeit fĂŒhrt zu Verurteilungen in Schweden

LangjĂ€hrige Haftstrafen von insgesamt 13 Jahren und zwei Monaten verhĂ€ngte jetzt ein Gericht im schwedischen Malmö gegen acht Hauptangeklagte wegen schweren Alkoholschmuggels. Die Angeklagten mussten sich vor Gericht fĂŒr den Schmuggel von Alkohol in mehr als 150 FĂ€llen verantworten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die TĂ€ter von Januar 2018 bis Januar 2020 in 185 FĂ€llen Bier, Wein und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von insgesamt knapp 8.000 Litern von Deutschland nach Schweden schmuggelten. Dabei entstand in dem skandinavischen Land ein Steuerschaden in Höhe von knapp 200.000 Euro. Im Februar 2022 wurde ein Ehepaar in Schweden festgenommen, das fĂŒr die Taten federfĂŒhrend verantwortlich war.

Die TĂ€ter im Alter von 24 bis 70 Jahren kauften die alkoholischen GetrĂ€nke in Deutschland ein und transportierten sie anschließend nach Schweden. In einer Vielzahl der FĂ€lle war dabei Fehmarn der Ausgangspunkt der Transporte. Teilweise nutzte die TĂ€tergruppierung wĂ€hrend der Schmuggeltouren Zwischenlager in DĂ€nemark. Am Ende verkaufte man die verbrauchsteuerpflichtigen GetrĂ€nke gewinnbringend in Schweden. Abnehmer waren Kioske, Kneipen und illegale Clubs in SĂŒdschweden.

Maßgeblich unterstĂŒtzt wurden die Ermittlungen in Skandinavien durch Ermittlungspersonen des Zollfahndungsamts Hamburg – Dienstsitz Kiel.

Die deutschen ZollfahndungskrĂ€fte durchsuchten im Zuge der Ermittlungen, teils koordiniert mit der dĂ€nischen Polizei und der Zollfahndung Malmö, mehrfach Objekte im Grenzhandel, zum Beispiel auf Fehmarn sowie in Flensburg, LĂŒbeck und Rostock. Eine große Zahl von Zeugenvernehmungen und auch Observationsmaßnahmen wurden durch die Zollfahndung in Kiel durchgefĂŒhrt. Die Rechtshilfemaßnahmen erfolgten in enger Abstimmung mit dem Zollkriminalamt.

Hierzu erlĂ€uterte Stephan Meyns, Pressesprecher der Zollfahndung in Hamburg: „Die enge und vertrauensvolle internationale Zusammenarbeit ist ein elementarer Bestandteil der Arbeit der Zollfahndung. Wieder einmal wurde durch die Zusammenarbeit ĂŒber Grenzen hinweg ein herausragender Ermittlungserfolg erzielt.“

Bei einigen HaupttĂ€tern wurden teilweise hohe Vermögenswerte beschlagnahmt und anschließend durch die Behörden verwertet.

An den Ermittlungen waren neben der federfĂŒhrenden Zollfahndung in Malmö die deutsche Zollfahndung und auch die dĂ€nische Polizei beteiligt.

Über die Haftstrafen gegen die Hauptangeklagten hinaus wurden gegen Abnehmer und Gehilfen Geldstrafen in Höhe von 200.000 Euro und BewĂ€hrungsstrafen von 13 Monaten verhĂ€ngt.

Foto: Geschmuggelte Spirituosen (c) Zoll