Neues Gesetz für Mutterschutz: Schutz nach Fehlgeburt eingeführt

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Schwangere, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Die entsprechende Gesetzesänderung trat zum 1. Juni in Kraft. Mit dem neuen Gesetz erhalten Frauen bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung zu erholen. Kurz vor der Bundestagswahl hatte die rot-grüne Minderheitsregierung einem entsprechenden Gesetzentwurf der Union zugestimmt. (ZDFheute)

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