Neue Abfallgebührensatzung geplant / Stadtrat entscheidet voraussichtlich am 8. Dezember

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Magdeburg. Für Magdeburger Haushalte sollen die Gebühren für die regelmäßige Entleerung der Rest- und Bioabfallbehälter auch 2023 stabil bleiben. Geplant ist auch, die Gebühren für die Bereitstellung von Containern beizubehalten. Änderungen sind bei den Gebühren für die Annahme von Abfällen auf der Entsorgungsanlage Hängelsberge vorgesehen. Über die neue Abfallgebührensatzung entscheidet der Stadtrat voraussichtlich am 8. Dezember.
 
„Die moderaten Gebühren für die regelmäßige Entleerung der Restabfallbehälter und der Bioabfallbehälter mit und ohne Biofilterdeckel ändern sich nicht“, erklärt der Beigeordnete für Personal, Bürgerservice und Ordnung, Holger Platz. Bei einer besseren Abfalltrennung kann noch gespart werden, denn die im Vergleich zum Restabfall geringere Gebühr für die Biotonne soll weiterhin beibehalten werden. Immer noch werden zu viele Bioabfälle im Restabfallbehälter entsorgt.
 
Geplante Änderungen für private Haushalte, die an die regelmäßige Restabfallentsorgung angeschlossen sind, betreffen die Annahme bei der Entsorgungsanlage Hängelsberge von Asbest-Kleinmengen. Stimmt der Stadtrat zu, müssen statt bisher 20 Euro künftig nur 15 Euro je 1/10 Kubikmeter für Asbestabfälle gezahlt werden.
 
Die Gebühren für die Annahme von Abfällen an der Entsorgungsanlage Hängelsberge über 400 kg sollen unterschiedlich geändert werden. Abfälle, wie Sperrmüll, Gartenabfälle/Baum- und Strauchschnitt sowie gefährliche Bau- und Abbruchabfälle (zum Beispiel teerhaltige Produkte,) werden zur Verwertung an ein beauftragtes Unternehmen übergeben. Die dafür anfallenden Kosten unterliegen aufgrund der aktuellen Marktsituation Kostenschwankungen, die sich auf die Gebühren auswirken. So ist geplant, die Gebühren für die Annahme von Sperrmüll von 70,70 auf 62,30 Euro pro Tonne und von Gartenabfällen/Baum- und Strauchschnitt von 34,20 auf 25,70 Euro pro Tonne zu senken.
 
Stimmt der Stadtrat zu, wird die neue Abfallgebührensitzung ab 1. Januar 2023 gelten.

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