MVB verlĂ€ngert 9-Euro-Ticket: Bei Abo-Abschluss gibt’s vierten Monat oben drauf

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Magdeburg. Das gĂŒnstige 9-Euro-Monats-Ticket gibt es regulĂ€r drei Monate lang. Bei Neuabschluss eines Monatsabonnements bei der Magdeburger Verkehrsbetriebe GmbH & Co. KG (MVB) verlĂ€ngert das Verkehrsunternehmen die GĂŒltigkeit um einen weiteren Monat.

FahrgĂ€ste, die sich bis zum 31. Juli entschließen, ein neues Abo bei der MVB abzuschließen, profitieren von einer besonderen Aktion: WĂ€hrend in den Monaten Juni, Juli und August durch einen Beschluss der Bundesregierung der Preis fĂŒr eine Monatskarte maximal 9 Euro betrĂ€gt, verlĂ€ngert das stĂ€dtische Verkehrsunternehmen diese Preisreduzierung um einen weiteren Monat. Nach Abschluss des Abonnements fahren FahrgĂ€ste der MVB damit vier volle Monate fĂŒr nur je 9 Euro. Den zusĂ€tzlichen Monat fĂŒr 9 Euro gibt es dabei im 12. Monat des gewĂ€hlten Abos.

Ein Abo kann an jedem MVB- „HĂ€uschen“ im Stadtgebiet sowie im MVB-Kundenzentrum in der Otto-von-Guericke-Straße abgeschlossen werden. Weitere Informationen und Details zur begrenzten Sonderaktion gibt es im Internet unter www.mvbnet.de/abokarten

Über das 9-Euro-Ticket

Das von der Bundesregierung beschlossene preisgĂŒnstige, deutschlandweite 9-Euro-Ticket soll ab 1. Juni 2022 fĂŒr alle FahrgĂ€ste im ÖPNV bereitgestellt werden. FĂŒr nur 9 Euro pro Monat können FahrgĂ€ste damit im Juni, Juli und August nicht nur im gesamten Verbundgebiet des marego-Verkehrsverbunds, sondern im Nahverkehr in Sachsen-Anhalt und darĂŒber hinaus in ganz Deutschland unterwegs sein. Dazu zĂ€hlen Straßen- und Stadtbahnen, U- und S-Bahnen, Stadt- und Regionalbusse sowie RegionalzĂŒge (RB, RE, IRE). Der Fernverkehr wie z. B. der ICE, IC/EC oder Flixtrain sowie NachtzĂŒge sind von der Nutzung mit dem 9-Euro-Ticket ausgeschlossen.

Die Spar-Aktion gilt auch fĂŒr Stammkunden. Abonnenten von Monatskarten und Inhaber von Mieter- und Jobtickets können in den drei Sommermonaten Juni, Juli und August ebenfalls fĂŒr nur je 9 Euro in ganz Deutschland fahren.

Foto (c) MVB