Die Schulferien werden von vielen Familien fĂŒr Reisen genutzt. Verreist ein minderjĂ€hriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmĂ€chtigen.
Wer darf mit meinem Kind reisen?
„Die Sorge fĂŒr das Kind steht ĂŒblicherweise beiden Elternteilen gemeinsam zu“, weiĂ Dr. Daniel J. Schneider, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Notarkammer Pfalz. Deshalb ist eine sogenannte Reisevollmacht nicht nur dann sinnvoll, wenn kein Elternteil das Kind auf der Reise begleitet, sondern auch dann, wenn ein Elternteil alleine mit dem Kind verreist und nicht ĂŒber das alleinige Sorgerecht verfĂŒgt.
Wann benötige ich eine Reisevollmacht?
Das AuswĂ€rtige Amt empfiehlt eine Reisevollmacht immer dann, wenn ein Kind auf einer Auslandsreise nicht von beiden Elternteilen begleitet wird. Dies erleichtert der Grenzpolizei, eine Kindesentziehung oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes aus dem Einflussbereich eines Erziehungsberechtigten auszuschlieĂen.
DarĂŒber hinaus sehen die Einreisebestimmungen verschiedener Staaten eine entsprechende EinverstĂ€ndniserklĂ€rung bzw. Reisevollmacht vor. „Vor einer Auslandsreise sollte man sich daher unbedingt ĂŒber die gĂŒltigen Einreisebestimmungen informieren, z.B. ĂŒber die Internetseite des AuswĂ€rtigen Amtes“, rĂ€t Dr. Schneider.
Wie sieht eine Reisevollmacht aus?
„Reisevollmachten erschöpfen sich regelmĂ€Ăig in einer formlosen EinverstĂ€ndniserklĂ€rung der personensorgeberechtigten Person(en)“, berichtet Dr. Schneider. Muster und Vordrucke fĂŒr Reisevollmachten finden sich im Internet, etwa auf der Homepage des AuswĂ€rtigen Amtes. Neben der EinverstĂ€ndniserklĂ€rung sollte eine Reisevollmacht die vollstĂ€ndigen Personalien sowohl der oder des Vollmachtgeber(s) als auch der oder des MinderjĂ€hrigen sowie der Begleitperson(en) enthalten. „Ich persönlich empfehle zudem die Aufnahme der Telefonnummer des Vollmachtgebers“, rĂ€t Dr. Schneider. „Dies ermöglicht den Behörden etwaige RĂŒckfragen“. DarĂŒber hinaus bietet es sich an, der Reisevollmacht Kopien der Ausweispapiere der Sorgeberechtigten sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des minderjĂ€hrigen Kindes beizufĂŒgen. Welche Dokumente im Einzelnen erforderlich sind, erfĂ€hrt man bei der Auslandsvertretung des Reiselandes und auf der Homepage des AuswĂ€rtigen Amtes.
Wann zum Notar?
„Eine notarielle Beglaubigung ist nicht in jedem Fall erforderlich“, informiert Dr. Schneider. „In vielen LĂ€ndern genĂŒgt eine formlose EinverstĂ€ndniserklĂ€rung.“ Manche LĂ€nder, etwa Griechenland oder Bosnien und Herzegowina, akzeptieren die Vollmacht nur, wenn sie beglaubigt ist. In einigen LĂ€ndern ist daneben sogar eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich. „In ZweifelsfĂ€llen sollte man die Reisevollmacht beim Notar beglaubigen lassen, um etwaige Probleme bei der Anerkennung im Reiseland von vorneherein zu vermeiden“, empfiehlt Dr. Schneider.
In welcher Sprache sollte die Reisevollmacht abgefasst sein?
„Damit die Reisevollmacht am Reiseziel anerkannt wird, sollte sie auf Englisch oder in der Landessprache des Ziellandes verfasst sein. Viele Vordrucke und Muster sind mehrsprachig gehalten. Eine Ăbersetzung ist dann nicht erforderlich“, fĂŒgt Dr. Schneider abschlieĂend hinzu.
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