Bitterfeld (ots) – Am Dienstag, den 12. April 2022 kontrollierte eine Streife des Bundespolizeirevieres Dessau gegen 15:55 Uhr einen 35-jĂ€hrigen Mann auf dem Bitterfelder Bahnhof.
Bei der anschlieĂenden ĂberprĂŒfung seiner Personalien in den polizeilichen Informationssystemen wurde bekannt, dass der Deutsche mit zwei Vollstreckungshaftbefehlen der Staatsanwaltschaft Dessau-RoĂlau gesucht wurde. Der Erste erging im November vergangenen Jahres. So verurteilte ihn das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen im Februar 2021 wegen vorsĂ€tzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 900 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen. Er zahlte weder die Strafe, noch stellte er sich dem Haftantritt. Demnach erging der erste Haftbefehl. Der Zweite wurde Anfang dieses Jahres erlassen.
Wegen Körperverletzung in Tatmehrheit mit SachbeschÀdigung verurteilte ihn zuvor das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hier zu einer Geldstrafe von 2250 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen. Er beglich jedoch lediglich einen geringen Teil seiner Strafe, weshalb ein weiterer Haftbefehl erlassen wurde. Die Bundespolizisten eröffneten ihm diese. Er konnte die insgesamt geforderten 2940 Euro nicht begleichen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt in Halle verbracht.