Mehrarbeit an Schulen: Vertrauen in Schulleitungen, sorgfältige Klärung bei Einzelfällen

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Das Ministerium für Bildung stellt klar: Der ganz überwiegende Teil der von Lehrkräften gemeldeten Mehrarbeitsstunden ist ordnungsgemäß erfasst und anerkannt. Für das Schuljahr 2023/2024 wurden rund 303.000 Unterrichtsstunden als Mehrzeiten bestätigt. Nur noch ein geringer Prozentsatz befindet sich in der Nachprüfung. 

Diese Nachprüfungen sind notwendig, da die Schulverwaltung sowohl haushalterisch als auch gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern verpflichtet ist, bei Auffälligkeiten sorgfältig vorzugehen.

Es wird ausdrücklich betont: Das Landesschulamt vertraut den Schulleitungen und ihren Feststellungen. Nur wenn offensichtliche Widersprüche oder Unklarheiten vorliegen, ist eine zusätzliche Prüfung erforderlich. Einen „Rotstift“ gegenüber den Schulen gibt es nicht.

Mit den wenigen Schulen, bei denen Unstimmigkeiten oder Unsicherheiten in den Abrechnungen aufgetreten sind, führt das Landesschulamt Einzelberatungen durch. Diese Schulen werden intensiv begleitet, um offene Fragen zügig zu klären.

Dabei gilt: Mehrzeiten können in Sachsen-Anhalt – im Unterschied zu anderen Bundesländern – ab der ersten Stunde vollständig ausgezahlt werden.

Klar ist auch: Unter den aktuell zur Prüfung stehenden Stunden wird es noch Fälle geben, die als buchbar bestätigt und im Anschluss selbstverständlich ausgezahlt werden.

Gleichzeitig ist bewusst, dass in der Praxis Abgrenzungsprobleme darüber bestehen können, was zur regulären Unterrichtsverpflichtung gehört und was als Mehrarbeit anzuerkennen ist. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, werden den betroffenen Schulen weiterhin gezielt Arbeitsgespräche angeboten. Ziel ist es, im Dialog gemeinsame Lösungen zu entwickeln und Klarheit zu schaffen.

Das Ministerium für Bildung und das Landesschulamt arbeiten fortlaufend daran, die Verfahren weiter zu verbessern. So wird sichergestellt, dass die wertvolle Mehrarbeit der Lehrkräfte zuverlässig erfasst, anerkannt und vergütet wird.

Quelle: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 28. August 2025

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