Landesverwaltungsamt unterstützt Sanierung des Gradierwerkes im Kurpark Schönebeck

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Halle (Saale), Magdeburg, Schönebeck. Auch im Jahr 2025 können Denkmalschutzmaßnahmen finanziell unterstützt werden. Das Gradierwerk im Kurpark Schönebeck erhält einen Sanierungszuschuss über 230.000 Euro. Mit dem Geld können u.a. die Holzbauteile und die Solesammelflächen restauriert werden.

Das imposante Bauwerk, dessen Erbauung geht auf das Jahr 1756 zurück und war mit seiner ursprünglichen Länge von 1837 Metern das zweitgrößte jemals gebaute Gradierwerk das Größte war mit einer ursprünglichen Länge von 1887 Metern das Gradierwerk in Bad Dürrenberg). Von der einstigen Länge stehen heute noch rund 300 Meter.

 „Das Gradierwerk ist nicht nur ein architektonisches Meisterwerk, sondern auch ein lebendiges Zeugnis der Stadtgeschichte. Wir freuen uns, dass wir mit den Fördermitteln die Sanierungsbestrebungen unterstützen können.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye.

Das Land Sachsen-Anhalt kann im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf der Grundlage von § 20 Absatz 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Denkmalpflegerichtlinie Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen gewähren.

Bei der Entscheidung über die Bewilligung einer Zuwendung wird insbesondere auf folgende Prioritäten abgestellt:

  • das Kulturdenkmal oder das Vorhaben lässt sich den jeweiligen landespolitischen Schwerpunkten zuordnen;
  • die Zuwendung wird dafür verwendet, akute Gefahren (z.B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden;
  • durch die Zuwendung wird eine nachhaltige Nutzung des Kulturdenkmals ermöglicht;
  • das Projekt hat Modellcharakter.

Eine Landesförderung sollte möglichst mit Förderprogrammen des Bundes sowie weiterer Förderinstitute (z.B. Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Deutsche Bundesstiftung Umweltschutz, Investitionsbank Sachsen-Anhalt oder der Städtebauliche Denkmalschutz sowie EU-Förderprogrammen) ergänzt werden.

Da hier alle Bedingungen erfüllt waren, konnten die Fördermittel bewilligt werden.

Hintergrund:

1,6 Mio. Euro gingen in den Salzlandkreis. Beispielsweise wurde mit 84.000,00 Euro die denkmalgerechte Sanierung und Erneuerung von Fenstern, Türen, Parkettfußböden und die Sicherung der Treppe im Westflügelturm im Schloss Hohenerxleben unterstützt. Zudem konnte im Lohelandhaus Bernburg die elektrischen und Sanitär-Anlagen erneuert und Holzpaneelen, Fußboden, Fenster und Türen ausgetauscht werden. Die Maßnahme wurde mit insgesamt 38.000 Euro Fördermittel bezuschusst.

Insgesamt wurden 2024 vom Landesverwaltungsamt in 14 Förderprogrammen knapp 73,3 Mio.€ (2023: 25 Mio. Euro) zur Verfügung gestellt. Insgesamt konnten 211 Anträge (2023: 174) genehmigt und damit Landesmittel in Höhe von rund 36,5 Mio. Euro (2023: 20 Mio. €uro) sowie Bundesmittel in Höhe von knapp 36,8 Mio. Euro (2023: 4,9 Mio. Euro) bewilligt werden. Hierdurch konnte eine Gesamtinvestition in die Kulturdenkmale in Höhe von gut 95,8 Mio. Euro (2023: 38 Mio. Euro) generiert werden.

Private Denkmaleigentümer wurden bei 51 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 4,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 500.000 Euro gefördert, Vereine wurden bei weiteren 14 Einzelprojekten mit Landesmitteln in Höhe von über 2,1 Mio Euro und Bundesmitteln in Höhe von knapp 750.000 Euro unterstützt und Stiftungen (etc.) mit weiteren 49 Einzelprojekten mit Landesmittel in Höhe von über 17,1 Mio. Euro und Bundesmitteln in Höhe von gut 30,6 Mio. Euro gestärkt.

Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt am 11. Juni 2025

Foto: Gradierwerk © Stadt Schönebeck (Elbe)