Landesverwaltungsamt: Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt nach wie vor stark gefordert

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Das ist die Bilanz, die das Landesverwaltungsamt als Heimaufsicht rĂŒckblickend auf zwei Jahre Corona-Pandemie zieht.

Mit Stand November 2021 wurden in Sachsen-Anhalt 710 stationĂ€re Einrichtungen fĂŒr Ă€ltere, pflegebedĂŒrftige Menschen sowie 246 stationĂ€re Einrichtungen fĂŒr Menschen mit Behinderungen betrieben. Die Anzahl der angebotenen PflegeplĂ€tze in stationĂ€ren Pflegeeinrichtungen ist mit 39.288 PlĂ€tzen fĂŒr Ă€ltere pflegebedĂŒrftige Menschen konstant geblieben. Die PlĂ€tze in stationĂ€ren Einrichtungen fĂŒr Menschen mit Behinderungen ist mit 8.089 PlĂ€tzen zum Vorjahr mit 8.131 PlĂ€tzen weiter gesunken. Bei den sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen ist sowohl bei Anzahl und PlĂ€tzen erneut ein Zuwachs zu verzeichnen. Hier stehen jetzt 269 neue Wohnformen (Vorjahr: 250) mit 2.150 PlĂ€tzen (Vorjahr: 2.030 PlĂ€tze) zur VerfĂŒgung.

Vergleichsdaten:

Anhand der Vergleichsdaten ist ersichtlich, dass die Heimaufsicht den Schwerpunkt ihrer Arbeit in die PrĂŒfungen der Pflegeeinrichtungen gelegt hat. Dabei wurde die Anzahl insgesamt etwas mehr als verdreifacht. Im Bereich der unangemeldeten AnlassprĂŒfungen waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht sogar mehr als sechs Mal so viel in den Pflegeeinrichtungen verglichen zum Vorjahr unterwegs.

„Ein Aufwand, der betrieben werden musste, um den Pflegeeinrichtungen die notwendige UnterstĂŒtzung an Beratung und Hilfe zukommen zu lassen, damit unsere Senioren weiterhin selbstbestimmt ihren Lebensabend, ohne Angst vor einer Coronaerkrankung oder weitaus Schlimmerem, verbringen können.“, resĂŒmiert Thomas Pleye, PrĂ€sident des Landesverwaltungsamtes. Dabei kommt er auch zu dem Schluss, „dass am Anfang der Corona-Pandemie ein eher dĂŒsteres Bild des Zustands in den Pflegeinrichtungen gemalt wurde. Die Heimaufsicht hat im Rahmen der PrĂŒfungen jedoch festgestellt, dass unter den Verantwortlichen der Pflegeeinrichtungen eine generelle Unsicherheit bestand, die aber durch Beratungen, gemeinsame Absprachen und Anstrengungen behoben werden konnte.“ Er ist deshalb davon ĂŒberzeugt, dass sich die Summe aller BemĂŒhungen bisher gelohnt hat und man weiterhin gemeinsam den eingeschlagenen Weg aus Beratung und kontinuierlicher, enger Zusammenarbeit geht.

Hintergrund:

Das Landesverwaltungsamt ist fĂŒr die DurchfĂŒhrung des Gesetzes ĂŒber Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zustĂ€ndig. Es hat dabei insbesondere stationĂ€re Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen fĂŒr Ă€ltere und pflegebedĂŒrftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der QualitĂ€tsanforderungen zu ĂŒberwachen (Heimaufsicht).

Symbolfoto/pixabay