Landesregierung setzt Zeichen: Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen

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Magdeburg. Sachsen-Anhalt verstÀrkt die gemeinsame Arbeit gegen Gewalt an Frauen. Das Kabinett hat am Vortag des One Billion Rising Days mit dem Aktionsplan PROGRESS eine Strategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beschlossen. Ein Schwerpunkt liegt darauf, die Gewaltschutzangebote im lÀndlichen Raum voranzubringen.

Gleichstellungsministerin Grimm-Benne (Foto) sagte: „Um betroffenen Frauen den Weg in ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben aufzuzeigen, setzen wir auf ein gestĂ€rktes und gut vernetztes Hilfesystem. So stehen im Jahr 2024 fĂŒr den Kernbereich des Hilfesystems rund 7,46 Millionen Euro zur VerfĂŒgung, 3,5 Millionen Euro mehr als 2021. Mit dem Aktionsplan PROGRESS stĂ€rken wir die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, um Frauen und MĂ€dchen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, zu unterstĂŒtzen.“ 

Sachsen-Anhalt stellt ein flĂ€chendeckendes Hilfesystem fĂŒr gewaltbetroffene Frauen zur VerfĂŒgung. 19 FrauenhĂ€user mit derzeit 117 PlĂ€tzen fĂŒr Frauen und 142 PlĂ€tzen fĂŒr ihre Kinder sowie seit 2023 zehn ambulante Beratungsstellen bieten Schutz und Beratung. Vier Fachberatungsstellen fĂŒr Betroffene sexualisierter Gewalt, vier Interventionsstellen, die Fachstelle VERA und die TĂ€terberatung durch ProMann komplettieren das Beratungsangebot.

Der Aktionsplan PROGRESS legt den Grundstein fĂŒr die Erarbeitung eines ressortĂŒbergreifenden Landesaktionsplanes, in dem die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einfließen werden, um so die Vernetzung des Hilfesystems, insbesondere mit Polizei, Schulen, Behörden, Gesundheitssystem und Justiz zu verbessern. So werden beispielsweise Ärzte und KrankenhĂ€user in die Netzwerkarbeit aktiv einbezogen, um den Zugang zum Hilfesystem deutlich niedrigschwelliger zu gestalten.  „Ziel ist, mit klaren Strukturen, guter Kommunikation und enger Zusammenarbeit an den Schnittstellen die Angebote weiterzuentwickeln, damit die Frauen, die Hilfe benötigen, auch Hilfe erhalten“, betonte Grimm-Benne.

Hintergrund:

In Deutschland ist nach Angaben der EuropÀischen Grundrechteagentur jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und / oder sexualisierter Gewalt betroffen. Alle vier Minuten erfÀhrt eine Frau Gewalt durch ihren (Ex-)Partner. Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine (Ex-) Partnerin.

Der Europarat hat im Jahr 2011 die Konvention zur VerhĂŒtung und BekĂ€mpfung von Gewalt gegen Frauen und hĂ€uslicher Gewalt – die sogenannte Istanbul-Konvention – als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schĂŒtzen und Gewalt gegen Frauen und hĂ€usliche Gewalt zu verhĂŒten, zu verfolgen und zu beseitigen.“ Dazu gehören Opferschutz, PrĂ€vention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen. Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention zum Teil bereits 2011 in Istanbul unterzeichnet und 34 davon haben sie inzwischen ratifiziert. In Deutschland wurde das Übereinkommen im Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat es in der Bundesrepublik in Kraft.

One Billion Rising ist eine weltweite Tanz-Protest-Aktion fĂŒr ein Ende von Gewalt an Frauen und MĂ€dchen.

Text/Foto: Staatskanzlei und Ministerium fĂŒr Kultur am 13. Februar 2024