Kurioses Urteil im Arbeitsrecht: Kaffeetrinken wird Arbeitsunfall

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Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle. Der Kläger, der als Vorarbeiter auf einer Baustelle beschäftigt war, verschluckte sich beim Kaffeetrinken während einer morgendlichen Besprechung im Baucontainer. Er ging hustend zur Tür, verlor kurz das Bewusstsein und stürzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter. Dabei brach er sich das Nasenbein. (ZDFheute)

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