Kurioses Urteil im Arbeitsrecht: Kaffeetrinken wird Arbeitsunfall

Veröffentlicht in: Sachsen-Anhalt | 0

Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stĂŒrzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle. Der KlĂ€ger, der als Vorarbeiter auf einer Baustelle beschĂ€ftigt war, verschluckte sich beim Kaffeetrinken wĂ€hrend einer morgendlichen Besprechung im Baucontainer. Er ging hustend zur TĂŒr, verlor kurz das Bewusstsein und stĂŒrzte mit dem Gesicht auf ein Metallgitter. Dabei brach er sich das Nasenbein. (ZDFheute)

Symbolfoto/pixabay